11.07.2011, 21:57
Hallo Gemeinde,
am Mittwoch werde ich endlich mit meinem Fahrwerk zur Eintragung zum TÜV fahren. Da das Gutachten von FK nur zusammen mit dem Serienfahrwerk für eine Eintragung nach §19.3 zulässig ist, muss ich nun das Fahrwerk mit den 175/50/13 als Einzelabnahme nach §21 eintragen lassen.
Nun meine Frage:
Ich habe das Fahrwerk verbaut und auf der Hinterachse auch noch Spurplatten, beides soll nun zusammen nach §21 eingetragen werden.
Wird das als "EINE" Abnahme gemacht oder sind das "ZWEI" Abnahmen und damit auch zweimal die Kosten?
Hat da jemand Erfahrung mit?
Vielen Dank schonmal für die Hilfe und einen schönen Abend noch...
am Mittwoch werde ich endlich mit meinem Fahrwerk zur Eintragung zum TÜV fahren. Da das Gutachten von FK nur zusammen mit dem Serienfahrwerk für eine Eintragung nach §19.3 zulässig ist, muss ich nun das Fahrwerk mit den 175/50/13 als Einzelabnahme nach §21 eintragen lassen.
Nun meine Frage:
Ich habe das Fahrwerk verbaut und auf der Hinterachse auch noch Spurplatten, beides soll nun zusammen nach §21 eingetragen werden.
Wird das als "EINE" Abnahme gemacht oder sind das "ZWEI" Abnahmen und damit auch zweimal die Kosten?
Hat da jemand Erfahrung mit?
Vielen Dank schonmal für die Hilfe und einen schönen Abend noch...
Black is beautiful