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Unterbodenbeleuchtung
#1
hey ist unterboden beleuchtung im straßenverkehr erlaubt ?
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#2
nein ist sie nicht
[Bild: signeu.jpg]
Twingo Red Rat <--- bald ein bisschen weniger red... Very Happy Der Twingoclub für NRW und Norddeutschland -> Heide Twingos
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#3
und wenn man sie nur an hat wenn man auf nem parkplatz steht ? also nicht wärend dem fahren
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#4
auch NICHT
den auch auf jedem Parkplatz egal ob Autobahn, Supermarkt, u.s.w. gilt die StvO
und in der StvO steht das Unterbodenbeleuchtung verboten ist.
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#5
ok aber im innenraum darf man beleuchtung haben oder ?
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#6
rein auf Treffen darfst du sowas verwenden! und auserhalb der STVO
[Bild: Sebastian89_361654.jpg]

Ich brauch kein Adaptives Kurvenlicht, ich kann driften! Very Happy

Was??? Deine Musik ist laut...??? Warte bis meine Batterien voll sind!

Lg
Sebastian89
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#7
ich denke in D gilt STVZO §49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze
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#8
ja und wenn man die drann hat und nicht an darf man das also wenn ich das nur auf privatgeläne an hab aber nicht im stvo
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#9
(28.06.2010, 19:51)denis93 schrieb: ok aber im innenraum darf man beleuchtung haben oder ?

Als Fussraumbeleuchtung ja aber nur wenn die tür geöffnet ist. Wenn diese schlißst muss es mit ausgehen.
[Bild: Sebastian89_361654.jpg]

Ich brauch kein Adaptives Kurvenlicht, ich kann driften! Very Happy

Was??? Deine Musik ist laut...??? Warte bis meine Batterien voll sind!

Lg
Sebastian89
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#10
Treffen?!?! du meinst in "nicht öffentlichen" Raum
in deiner Garage kannst du leuchten wie du willst
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#11
Ich sage das jetzt mal so:

Du kannst sie dran machen wie du lustig bist, und auch benutzen wo du willst aber musst dir immer im klaren sein das es verboten ist und wenn du erwischt wirst es teuer werden kann.
[Bild: Sebastian89_361654.jpg]

Ich brauch kein Adaptives Kurvenlicht, ich kann driften! Very Happy

Was??? Deine Musik ist laut...??? Warte bis meine Batterien voll sind!

Lg
Sebastian89
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#12
ja aber ich mein wenn die polizei unters auto guckt und die sehen die unterbodenbeleuchtung und die is aber nicht an dann können die ja nichts sagen oder ?
?..........
denn bei der auktion in ebay steht das im fahrenden straßenverker nicht erlaubt aber wenn der wagen steht ist es erlaubt :

http://cgi.ebay.de/Alpin-LED-Unterbodenb...2168wt_911
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#13
Hab mich vor ein paar Monaten erst mit dem TÜVer privat unterhalten. Der meinte wenn du das ganze an die Ladekontrolle vom Motor per Relais schaltest, gibts es keine Probleme. Die STVO betritts du rein rechtlich gesehen erst sobald der Motor läuft. Ladekontrolle ist die "Batterie" die im Armaturenbrett immer aufleuchtet wenn du nur Zündung an hast. Naja, kurzum, ich geb da ehrlich gesagt nichts drauf, vor allem weil die grüne Minna das eh wieder anders sieht Wink Und man kommt bestimmt auf die Idee ein auf Umwelt zu machen und nachts an jeder roten Ampel den Motor aus zu machen Very Happy
Kurzum, ich würds mir nicht einbauen, die meisten Sets sehen billig aus. Und wenns nicht zum Auto passt siehts einfach nach Baumarkttuning aus, tut mir leid.
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#14
ok...........................
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#15
Also zum Thema Unterbodenbeleuchtung ganz klar nur wenn der Motor aus ist. Bei der Innenraumbeleuchtung sieht es so aus, dass du sie NUR während der Fahrt anhaben darfst, WENN man sie von außen nicht sieht, d.h. sie darf dich nicht von unten anleuchten und sowas. Denn Fußraumbeleuchtung gibt es mittlerweile auch in Serienfahrzeugen (Mercedes R-Klasse als Beispiel), diese ist jedoch in einem warmen Weißlicht gehalten und auch nur relativ düster. Soll halt nur als Orientierungshilfe dienen Very Happy
MfG Tobi Cool
Treffen der Berliner & Brandenburger!
Twingo Phase II Initiale Paris, Bj. 05.2000: August 2009 - Februar 2012
Twingo Phase III Edition Toujours, Bj. 07.2007: Februar 2012 - heute
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