Unterbodenbeleuchtung - Druckversion +- Das Twingoforum... (https://www.twingotuningforum.de) +-- Forum: Tuning (https://www.twingotuningforum.de/forum-54.html) +--- Forum: Leuchten - Tuning (https://www.twingotuningforum.de/forum-53.html) +--- Thema: Unterbodenbeleuchtung (/thread-12465.html) Seiten:
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Unterbodenbeleuchtung - denis93 - 28.06.2010 hey ist unterboden beleuchtung im straßenverkehr erlaubt ? RE: unterbodenbeleuchtung - RölliWohde - 28.06.2010 nein ist sie nicht RE: unterbodenbeleuchtung - denis93 - 28.06.2010 und wenn man sie nur an hat wenn man auf nem parkplatz steht ? also nicht wärend dem fahren RE: unterbodenbeleuchtung - arnno - 28.06.2010 auch NICHT den auch auf jedem Parkplatz egal ob Autobahn, Supermarkt, u.s.w. gilt die StvO und in der StvO steht das Unterbodenbeleuchtung verboten ist. RE: unterbodenbeleuchtung - denis93 - 28.06.2010 ok aber im innenraum darf man beleuchtung haben oder ? RE: unterbodenbeleuchtung - Sebastian89 - 28.06.2010 rein auf Treffen darfst du sowas verwenden! und auserhalb der STVO RE: unterbodenbeleuchtung - Lagunav6 - 28.06.2010 ich denke in D gilt STVZO §49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze RE: unterbodenbeleuchtung - denis93 - 28.06.2010 ja und wenn man die drann hat und nicht an darf man das also wenn ich das nur auf privatgeläne an hab aber nicht im stvo RE: unterbodenbeleuchtung - Sebastian89 - 28.06.2010 (28.06.2010, 19:51)denis93 schrieb: ok aber im innenraum darf man beleuchtung haben oder ? Als Fussraumbeleuchtung ja aber nur wenn die tür geöffnet ist. Wenn diese schlißst muss es mit ausgehen. RE: unterbodenbeleuchtung - Lagunav6 - 28.06.2010 Treffen?!?! du meinst in "nicht öffentlichen" Raum in deiner Garage kannst du leuchten wie du willst RE: unterbodenbeleuchtung - Sebastian89 - 28.06.2010 Ich sage das jetzt mal so: Du kannst sie dran machen wie du lustig bist, und auch benutzen wo du willst aber musst dir immer im klaren sein das es verboten ist und wenn du erwischt wirst es teuer werden kann. RE: unterbodenbeleuchtung - denis93 - 28.06.2010 ja aber ich mein wenn die polizei unters auto guckt und die sehen die unterbodenbeleuchtung und die is aber nicht an dann können die ja nichts sagen oder ? ?.......... denn bei der auktion in ebay steht das im fahrenden straßenverker nicht erlaubt aber wenn der wagen steht ist es erlaubt : http://cgi.ebay.de/Alpin-LED-Unterbodenbeleuchtung-Autotuning-Tuning-Auto-/250643517676?cmd=ViewItem&pt=Autoteile_Zubeh%C3%B6r&hash=item3a5b8490ec#ht_2168wt_911 RE: Unterbodenbeleuchtung - SpidstaX - 29.06.2010 Hab mich vor ein paar Monaten erst mit dem TÜVer privat unterhalten. Der meinte wenn du das ganze an die Ladekontrolle vom Motor per Relais schaltest, gibts es keine Probleme. Die STVO betritts du rein rechtlich gesehen erst sobald der Motor läuft. Ladekontrolle ist die "Batterie" die im Armaturenbrett immer aufleuchtet wenn du nur Zündung an hast. Naja, kurzum, ich geb da ehrlich gesagt nichts drauf, vor allem weil die grüne Minna das eh wieder anders sieht Und man kommt bestimmt auf die Idee ein auf Umwelt zu machen und nachts an jeder roten Ampel den Motor aus zu machen Kurzum, ich würds mir nicht einbauen, die meisten Sets sehen billig aus. Und wenns nicht zum Auto passt siehts einfach nach Baumarkttuning aus, tut mir leid. RE: Unterbodenbeleuchtung - denis93 - 30.06.2010 ok........................... RE: Unterbodenbeleuchtung - Loopy - 30.06.2010 Also zum Thema Unterbodenbeleuchtung ganz klar nur wenn der Motor aus ist. Bei der Innenraumbeleuchtung sieht es so aus, dass du sie NUR während der Fahrt anhaben darfst, WENN man sie von außen nicht sieht, d.h. sie darf dich nicht von unten anleuchten und sowas. Denn Fußraumbeleuchtung gibt es mittlerweile auch in Serienfahrzeugen (Mercedes R-Klasse als Beispiel), diese ist jedoch in einem warmen Weißlicht gehalten und auch nur relativ düster. Soll halt nur als Orientierungshilfe dienen |