19.09.2018, 08:44
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.09.2018, 08:58 von Broadcasttechniker.)
http://www.twingotuningforum.de/thread-1...pid8631979
Hätte ich jetzt nicht gedacht.
Schau aber dennoch mal in die Betriebsanleitung ob du nicht Tagfahrlicht per Scheinwerfer hast.
Das ist wenn auch Nutzerprogrammierbar, geht aber imho nur zusammen mit Lichtautomatik.
http://www.twingotuningforum.de/thread-35782.html
AAAber.
Jetzt muss ich ganz passen
http://www.twingotuningforum.de/thread-3...pid8693264
Der der das schreibt ist ein Renaultmann.
Kann ich mir aber immer noch nicht vorstellen, besonders deswegen, betrifft allerdings nur neue Modelle.
Hätte ich jetzt nicht gedacht.
Schau aber dennoch mal in die Betriebsanleitung ob du nicht Tagfahrlicht per Scheinwerfer hast.
Das ist wenn auch Nutzerprogrammierbar, geht aber imho nur zusammen mit Lichtautomatik.
http://www.twingotuningforum.de/thread-35782.html
AAAber.
Jetzt muss ich ganz passen
http://www.twingotuningforum.de/thread-3...pid8693264
Der der das schreibt ist ein Renaultmann.
Kann ich mir aber immer noch nicht vorstellen, besonders deswegen, betrifft allerdings nur neue Modelle.
Wikipedia schrieb:Nach der Richtlinie 2008/89/EG der Kommission vom 24. September 2008 zur Änderung der Richtlinie 76/756/EWG des Rates und zur Anpassung an die UN/ECE-Regelung Nr. 48 müssen ab 7. Februar 2011 alle neuen Fahrzeugtypen und neu in Verkehr kommende Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit vier Rädern und maximal 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz) (M1) und Kraftfahrzeuge für Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t (N1) in der Europäischen Union mit Tagfahrlicht ausgerüstet sein, um eine Betriebserlaubnis oder eine europäische Typgenehmigung (ECE-Homologation) zu bekommen. Ab 7. August 2012 gilt die Pflicht zur Ausstattung mit Tagfahrleuchten für alle anderen neuen Fahrzeugmodelle.
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