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Maximale Rad-/Reifen-Kombi?
#24
ZZTwingo1 
Ich hab nämlich jetzt Rückmeldung von der DEKRA bezüglich 185/55R14 auf Originalfelge. Mit der Aussage kann ich nur nicht sonderlich viel anfangen...

Frage:
Zitat:ich habe dieses Gutachten von Ronal gefunden (https://www.reifensuche.com/RequestFile?...&id=147920).

Die Maße der Felge stimmen mit der Serienfelge überein (5,5Jx14).

Ich fahre die Original-Stahlfelge und würde nun gern für den Sommer breitere Reifen aufziehen.
Dazu würden mir die 185/55R14 75T gut gefallen.

Was würde eine Eintragung kosten, worauf müsste ich achten, um eine Eintragung möglich zu machen und ist es überhaupt möglich, diese Dimension einzutragen?

Original verbaut sind 155/64R14 75T.

Am Abrollumfang würde sich also nur minimal etwas ändern.

MfG

XXX

Antwort:
Zitat:Sher geehrter Herr XXX,
für die Auswahl der "Ersatzräder" können sie die Auflagen und Bedingungen aus dem Prüfzeugnis vergleichen. Hier finden Sie für ihr Fahrzeug auch Angaben der geprüften Reifengrößen. Allgemein gilt hier, dass Sie eine für ihr Fahrzeug geprüfte Felge und eine im Gutachten dazu geprüfte Reifengröße verwenden und die jeweiligen Auflagen und Bedingungen beachten und erfüllen. Das sind ggf. Auflagen zur Nacharbeit an der Fahrzeugkarosserie, Herstellung der Freigängigkeit und der Radabdeckung..usw...usw..

Schaue ich mir die letzten vier Seiten genauer an, also die Auflagen A1) - A10), sowie A93) (Schneekettennutzung) und EF0) (Räder dürfen nicht kleiner als Serie sein), sowie G6F) (Beachtung von G01) und A01), wenn Reifen serienmäßig nicht 165/60 14 entsprechen),
dann sollte mein Twingo im Serienzustand doch all diese Auflagen erfüllen.

Das würde bedeuten, Reifen montieren, zur DEKRA fahren, Räder wechseln, eintragen lassen. Oder sehe ich das Grundlegend falsch?

Zur Auflage G01):
Wie erbringt man einen Nachweis über die Tachoabweichung?
Der Abrollumfang und Durchmesser von Serie beträgt ja: 169,4cm und 55,7cm
Und der von den neuen Reifen wäre bei: 170cm und 55,9cm

Macht einen Unterschied von: 0,6cm und 0,2cm
also eine Differenz von ca 0,4% und 1mm mehr Bodenfreiheit.

Die Auflagen nochmal als Zitat angehängt, damit man nicht laufend den Link öffnen muss Smile

Zitat:G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-ReifenKombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.

A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A0Cool Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).

Es dürfte ja vom TÜVer her nichts im Wege stehen, und umgebaut werden muss laut Gutachten ja auch nichts, oder hab ich was übersehen?

Tut mir leid, für die möglicherweise dummen Fragen, aber ich möchte schon gern solche Gutachten verstehen lernen, und, wenn nicht mit zu großem Aufwand verbunden, breitere Schlappen für den Sommer, wenn ich eh einmal neue Kaufen muss Very Happy
Wir sind nicht auf dieser Welt, um so zu sein, wie andere uns haben wollen!

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Meine beiden:
Isabella: 2001 mit D7F ohne Klima, ohne UCH
Kogi: 2003 mit D7F mit Klima, mit UCH
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Maximale Rad-/Reifen-Kombi? - von Knutschkugel - 12.09.2018, 06:37
RE: Maximale Rad-/Reifen-Kombi? - von dragomir - 12.09.2018, 06:53
RE: Maximale Rad-/Reifen-Kombi? - von dragomir - 12.09.2018, 12:38
RE: Maximale Rad-/Reifen-Kombi? - von DerAndere - 04.10.2018, 22:36
RE: Maximale Rad-/Reifen-Kombi? - von Oliver - 05.10.2018, 08:41
RE: Maximale Rad-/Reifen-Kombi? - von Theloo - 05.10.2018, 09:01
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