25.10.2012, 20:58
Der Händler muss Gewährleistung geben, u. ich muss mich an den Verkäufer wenden u. nicht an den "Hinterhofschrauber", der die Reparaturen gemacht hat (keine zugelassene Werkstatt, wie ich herausgefunden habe). Das habe ich bei der telef. Rechtsberatung vom ACV erfahren.
Eine Reparaturrechnung wird wahrscheinlich nicht existieren. Wir schwarz gemascht worden sein u. nicht sehr wahrscheinlich nicht fachgerecht. Auf den Rechnungen sind "Billigteile" angegeben.
Der Händler will aber keine Gewährleistung geben. Muss mit ihm verhandeln.
Eine Reparaturrechnung wird wahrscheinlich nicht existieren. Wir schwarz gemascht worden sein u. nicht sehr wahrscheinlich nicht fachgerecht. Auf den Rechnungen sind "Billigteile" angegeben.
Der Händler will aber keine Gewährleistung geben. Muss mit ihm verhandeln.
Twingo I, Phase 2, Bj 99, CO6, D7F, 43 kW, 58 PS, ABS, Klima, keine Servo, keine Zentralverriegelung, 3004 779