09.04.2015, 15:55
Die Achsvermessung bringt nichts, das Laufbild ist beim Twingo normal. Wichtig ist jedoch, dass man den für Breitreifen nötigen erhöhten Luftdruck einhält.
Die eingetragene Reifenbindung gilt weiterhin, weil sie vom Felgenhersteller stammt.
Die Reifenbindung eines Fahrzeugherstellers (nicht so bei Motorrädern) gilt nicht mehr ca. seit dem Jahr 2000 (nicht: Baujahr), da kannst du fahren was du willst, solange es zulässig ist. Das heißt zB dass der Reifenhersteller die Felgenbreite freigibt.
Für die 13er 7 Zoll Intras gibt es aus diesem Grund keine legalen Reifen mehr.
Die Regelungen versteht so gut wie niemand. Der (graue) Lösungsansatz geht so:
Entweder andere Reifen montieren und behaupten die Reifenbindung bei PKW wurde durch EU-Recht abgeschafft,
die Bindung hat ihre Rechtswirksamkeit verloren,
oder mit der gleichen Begründung zu TÜV oder Dekra fahren und die Reifenbindung austragen lassen. Das muss man PAPIERE BERICHTIGEN nennen. Die Begründung lautet dass es die alten Reifen ja nicht mehr gibt.
Die Definition von Lauffläche ist nicht so klar, wie es zunächst scheint. ZB in Österreich sind sogar 30% Lauf"breite" unter der Mindestprofiltiefe zulässig
Die eingetragene Reifenbindung gilt weiterhin, weil sie vom Felgenhersteller stammt.
Die Reifenbindung eines Fahrzeugherstellers (nicht so bei Motorrädern) gilt nicht mehr ca. seit dem Jahr 2000 (nicht: Baujahr), da kannst du fahren was du willst, solange es zulässig ist. Das heißt zB dass der Reifenhersteller die Felgenbreite freigibt.
Für die 13er 7 Zoll Intras gibt es aus diesem Grund keine legalen Reifen mehr.
Die Regelungen versteht so gut wie niemand. Der (graue) Lösungsansatz geht so:
Entweder andere Reifen montieren und behaupten die Reifenbindung bei PKW wurde durch EU-Recht abgeschafft,
die Bindung hat ihre Rechtswirksamkeit verloren,
oder mit der gleichen Begründung zu TÜV oder Dekra fahren und die Reifenbindung austragen lassen. Das muss man PAPIERE BERICHTIGEN nennen. Die Begründung lautet dass es die alten Reifen ja nicht mehr gibt.
(09.04.2015, 15:54)ogniwT schrieb: Gesetzliche Mindestprofiltiefe ist 1,6mm und das über die GESAMTE Lauffläche.
Mehr braucht man eigentlich nicht dazu schreiben...
Die Definition von Lauffläche ist nicht so klar, wie es zunächst scheint. ZB in Österreich sind sogar 30% Lauf"breite" unter der Mindestprofiltiefe zulässig