18.03.2015, 17:20
Naja, wegen der Bremsflüssigkeit, da biste jetzt gerade mal einen Monat drüber, trotzdem sind die Fristen im Wartungshandbuch IMHO keine Empfehlungen, sondern Vorgaben, aber egal, stell dem Händler die Karre vor die Tür und gib ihm Gelegenheit, die anliegenden Probleme zu beseitigen - aber schriftlich mit Frist von 14 Tagen, ansonsten Wandlung des Kaufvertrages und Geld zurück - evtl. wird er dir ein paar Euros abziehen wollen wegen der Nutzung.
Wenn sich hier nichts bewegt, bleibt nur ein Anwalt, manchmal bringt schon ein einfaches Schreiben von einem solchen Bewegung in die Dinge..
Dass du telefonisch keine Infos bekommst zu ausgeführten Arbeiten, scheint mir klar, könnte ja jeder kommen.
Schreib denen eine Mail und hänge eine Kopie des KFZ-Scheins und eine von deinem Perso an, dann solltest du die Infos bekommen (hab ich so gemacht, sowohl bei Audi als auch bei MTM war das überhaupt kein Problem)
Wenn sich hier nichts bewegt, bleibt nur ein Anwalt, manchmal bringt schon ein einfaches Schreiben von einem solchen Bewegung in die Dinge..
Dass du telefonisch keine Infos bekommst zu ausgeführten Arbeiten, scheint mir klar, könnte ja jeder kommen.
Schreib denen eine Mail und hänge eine Kopie des KFZ-Scheins und eine von deinem Perso an, dann solltest du die Infos bekommen (hab ich so gemacht, sowohl bei Audi als auch bei MTM war das überhaupt kein Problem)
Kein Twingo RS Bj.2009 mehr
jetzt
Audi S6 mit S8-Motor
5204 ccm Hubraum, V10
450 PS, 540 Nm bei 3.000 - 4000 U/min
265/35 9x19 Original Audi (Sommer)
235/45 8x18 Wheelworld WH12 (Winter)
https://www.spritmonitor.de/de/detailans...59265.html
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