15.09.2014, 17:07
solche dinge lese ich quer durch die foren immer wieder, der versicherungsschutz erlischt, wenn bei einem unfall ein ursächlicher zusammenhang mit den falschen leuchten nachweisbar ist.
bei einer led-kennzeichenbeleuchtung und einem auffahrunfall vorne kann die versicherung sich nicht rausreden, fährt dir dagegen jemand auf und wurde durch die led geblendet und hat so die bremslichter nicht gut sehen können, sieht die sache anders aus.
mfg rohoel.
bei einer led-kennzeichenbeleuchtung und einem auffahrunfall vorne kann die versicherung sich nicht rausreden, fährt dir dagegen jemand auf und wurde durch die led geblendet und hat so die bremslichter nicht gut sehen können, sieht die sache anders aus.
mfg rohoel.
Probleme mit Navigation? Evtl. gibt es hier die Lösung!
Twingo, C06, Phase 3, Baujahr 2003, D7F 702, 58PS
ohne Servo, Klima, Spiegelverstellung, Zentralverriegelung, MP3 aber mit:
Faltschiebedach und verschiebbarer Rücksitzbank sowie viel Charme im ganz normalen Alltag!
Twingo, C06, Phase 3, Baujahr 2003, D7F 702, 58PS
ohne Servo, Klima, Spiegelverstellung, Zentralverriegelung, MP3 aber mit:
Faltschiebedach und verschiebbarer Rücksitzbank sowie viel Charme im ganz normalen Alltag!