09.12.2025, 12:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.12.2025, 12:59 von Broadcasttechniker.)
Du wirst im Prinzip und in der Praxis Recht haben.
In der Vergangenheit wurden die Regelungen durch die StVZO geregelt.
Die hat aber ihre Gültigkeit verloren und wurde durch die EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung ersetzt,
wobei die reformierte StVZO so wie ich das mitbekommen habe die EG Verordnungen abbildet.
Da habe ich mich noch nicht richtig zurechtgefunden.
Prinzipiell ist klar worum es bei Beleuchtung geht.
1. Selber anständig sehen können
2. Andere nicht blenden
3. Keine falschen Signale senden
Was ich noch im Hirn habe ist die Regelung als die "Xenon Scheinwerfer" aufkamen.
Da hatte auf einmal vieles nicht mehr gepasst.
Punkt 1 war einfach zu erfüllen.
Für den Punkt 2 wurden Anforderungen formuliert.
An den Scheinwerfer selbst, dessen Reinigung gegen zuviel Streulicht
und die selbsttätige Niveauregulierung.
Beim Punkt 3 wurde imho die höchste Farbtemperatur auf 4000 Kelvin festgesetzt
damit es keine Verwechslung mit Blaulicht gibt.
In der Vergangenheit wurden die Regelungen durch die StVZO geregelt.
Die hat aber ihre Gültigkeit verloren und wurde durch die EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung ersetzt,
wobei die reformierte StVZO so wie ich das mitbekommen habe die EG Verordnungen abbildet.
Da habe ich mich noch nicht richtig zurechtgefunden.
Prinzipiell ist klar worum es bei Beleuchtung geht.
1. Selber anständig sehen können
2. Andere nicht blenden
3. Keine falschen Signale senden
Was ich noch im Hirn habe ist die Regelung als die "Xenon Scheinwerfer" aufkamen.
Da hatte auf einmal vieles nicht mehr gepasst.
Punkt 1 war einfach zu erfüllen.
Für den Punkt 2 wurden Anforderungen formuliert.
An den Scheinwerfer selbst, dessen Reinigung gegen zuviel Streulicht
und die selbsttätige Niveauregulierung.
Beim Punkt 3 wurde imho die höchste Farbtemperatur auf 4000 Kelvin festgesetzt
damit es keine Verwechslung mit Blaulicht gibt.
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen


