08.12.2025, 23:57
(05.12.2025, 09:26)Broadcasttechniker. schrieb: Außerdem war es zumindest früher so dass bei der Farbtemperatur gesetzlich bei 4.0000 Kelvin Schluss war.
Was ist / war die Rechtsgrundlage denn dafür?
Lt.§ 50 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) darf bei Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht nur weißes Licht verwendet werden. Zur Farbtemperatur sind keine Angaben gemacht und das weißes Licht geht ja von rd. 2700 bis 6.500 Kelvin.


