03.12.2019, 19:44
(03.12.2019, 10:23)Oliver schrieb: Ich frag mich wer das überhaupt erkennt, wenn man Zweilochhalter modifiziert hat, wenn das ganze wirklich ordentlich ausgeführt wurde.
Das sehe ich auch so. Man muss es nur wollen. Ich will es nicht.
Zitat:Außerdem glaub ich das eh nicht, dass das einen Einfluss auf die Betriebserlaubnis hat, weil wenn dies so wäre, dann müssen ja beispielsweise bei den verstärkten Meyle HD Koppelstangen die auch vom Original abweichen eine ABE oder sowas mit dabei sein und da wird nichts mitgeliefert.
Einfach die Teilenummern der Meyle-Koppelstangen nachschlagen, die stehen ja drauf. So lässt sich leicht nachvollziehen, für welches Fahrzeug Meyle die Koppelstangen freigegeben hat. Die halten dafür ihren Kopf hin.
Frickelst Du den Toyota-Halter für den Twingo um, wer hält dann den Kopf hin?
Zitat:Dein Prüferkumpel ist wahrscheinlich auch so ein Spezialist wie Du. Trägt Dir Reifen mit 3% größerem Abrollumfang ein, aber die Stabihalter gehen nicht.
Bei Reifen ist es ja auch einfach. Es muss nur der Nachweis geführt werden, dass keine Tacho-Abweichung nach oben erfolgt. Das kann man messen und war Teil der Einzelabnahme.
Bei umgefrickelten Toyota-Haltern kann man nichts messen. Da kann man nur was vermuten. Mein Prüfer macht aber nun mal eben keine Abnahmen auf der Basis "es hält vermutlich".
Zitat:Übrigens, wenn Du Federn rein machst, die nicht für dein Twingo-Modell gedacht sind, dann erlischt übrigens auch die BE.....nur so am Rande, wegen: https://www.twingotuningforum.de/thread-41201.htmlVielen Dank für den Hinweis. Ich habe am Ende Mapco 70101 gekauft. Laut Mapco-Katalog und KBA-Nummer sind die zulässig. Das hatte ich zuvor abgeglichen.
Aber ich schreib eh schon wieder zu viel...