28.12.2015, 21:50
(28.12.2015, 20:53)onkel-howdy schrieb: Es ist ja nur interesant ob die Breite nicht grösser als 2% wird. Dann is der rest pillepalle. Wens mit 20er Scheiben Pro Seite n Gutachten gibt dann reicht das auch.
Nach den 2% hat mich noch nie ein Prüfer gefragt. Viel wichtiger ist ein Festigkeitsgutachen oder Teilegutachten für schwere und/oder stärkere Autos. Und bei Einzelabnahme wurden bei mir noch nie die 2% ausgerechnet. Ich glaube die Grenze ist auch nur für Spurplatten mit ABE auf Serienfelgen interessant. Gutachten für 20mm pro Seite findest du auch bei Kfzteile 24 in den PDF-Datein.
Und glaube mir der Rest wir nicht pillepalle. Ich hatte schon ET30 Felgen in 7 Zoll breite probehalber dran. Die stehen genau einen Millimeter weiter raus als 7,5 mit ET35. Das wird nicht einfach die Freigängigkeit der Rad / Reifen Kombination eintragungsfähig zu bekommen.
Bei meinen Einzelabnahmen wurde immer nur die Schablone geholt. Prüfung gem. 78/549/EWG Ziffer 2.1.1
78/549/EWG schrieb:2.1.1. In dem Teil, der durch die Radialebenen 30° vor und 50° hinter der Radmitte gebildet wird (siehe Abbildung 1), muß die Gesamtbreite (q) der Radabdeckungen mindestens ausreichen, um die Gesamtbreite des Reifens (b) unter Berücksichtigung der extremen Bedingungen der Kombination Reifen/Rad, wie sie vom Hersteller und in 1.3 der Anlage zu Anhang III angegeben sind, abzudecken.
Nachzulesen hier: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/d...31994L0078
Grüße
(28.12.2015, 21:42)supertramp schrieb: Der RS hat vorne 1414 mm und hinten 1430 mm Spurweite.Danke für die Info Supertramp.
Das sind vorne 14 mm und hinten 44 mm mehr als beim normalen T2.
2% macht etwa 28 mm pro Achse.
Daran sieht man das es für Felgen uninteressant ist. Denn meine Felgen mit ET40 stehen pro Seite 15 mm (insgesamt 30 mm) raus und wurden Anfang Dezember eingetragen.
Grüße