13.06.2015, 09:55
(13.06.2015, 06:23)Twingz schrieb: Umbauten ohne Genehmigung und ABE/Gutachten sind nie zulässig.
Das ist dein Irrglaube. Zwar ist vieles eintragungspflichtig oder erfordert eine ABE, aber längst nicht alle Veränderungen sind davon betroffen.
Unter vielen sei der Tachoumbau auf anderes Zifferblatt oder andere Farbe erwähnt. Das interessiert niemanden, solange er ablesbar ist.
Lässt du deine Zubehörradlager eintragen?
Immerhin sind sie nicht original, aber sicherheitsrelevant.