12.06.2015, 21:49
(12.06.2015, 20:48)Philip96 schrieb: So, ein Nachtrag:
Mein Sachverständiger und ich, wir haben uns zu früh gefreut. Das Gutachten muss mit einem Zweizeiler von Mattig wieder zum Leben erweckt werden, weil das Gutachten (3 mal hat Mattig es geschickt!) ungültig ist, und für eine Eintragung nicht verwendbar ist.
Und jetzt kommts: der Chef bei Mattig und mein Sachverständiger bezeichnen sich gegenseitig als Deppen, und ich krieg die Felgen nicht eingetragen!
Ende vom Lied, ich hab kein Bock mehr, will alles inne Tonne hauen, und verkaufe die Räder wieder, mit den 3 ungültigen Gutachten. Das gibt es doch nicht.
hatte damals bei meinem T1 auch etliches gezuchtel, bis der gutachter diese kombi eingetragen hat,
allerdings hat der gutachter selbst in seinen unterlagen das mattig gutachten gehabt, und hat daraufhin die kombi eingetragen...
schon mal daran gedacht den gutachter zu wechseln? kann mir nicht vorstellen, das mattig nicht weis wie ein gutachten auszusehen hat, und ein gutachten, was einmal ausgestellt ist,hat soweit ich weiss immer die gültigkeit auf die bezogene kombi und fahrzeugtyp.
d.h. wenn ich heute auf einen glaube 94er t1 wie damals die ssf mit reifenkombi drauf hätte hätte ich ein gutachten von z. 1994... was soll da nicht gültig sein???
je me`rite celui-ci! ex Twingo Fahrer der die schöne Zeit definitiv nicht vergisst
