20.05.2015, 06:05
Vom rechtlichen her garnicht.
Verbaute Sicherheitseinrichtungen gehören zur Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
Verbaute Sicherheitseinrichtungen gehören zur Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
-
Dieses Posting wurde maschinell erstellt und
ist deshalb auch ohne Unterschrift gültig.
Dieses Posting wurde maschinell erstellt und
ist deshalb auch ohne Unterschrift gültig.