06.05.2015, 21:53
Schick schick.
Achja, mein TÜV Mensch sagte mir, das man die TÜV Abnahme Bescheinigung ( ich meine die Aufgrund der Teilegutachten durch die DEKRA oder TÜV abgenommen wurden) innerhalb von 1,5 Jahren in den Fahrzeugschein eintragen sollte, da nach dieser Zeit die Zulassungsstellen diese Bescheinigungen nicht mehr akzeptieren würden.... mmmh...is halt so...oder??? (Das ist mir neu.)
Achja, mein TÜV Mensch sagte mir, das man die TÜV Abnahme Bescheinigung ( ich meine die Aufgrund der Teilegutachten durch die DEKRA oder TÜV abgenommen wurden) innerhalb von 1,5 Jahren in den Fahrzeugschein eintragen sollte, da nach dieser Zeit die Zulassungsstellen diese Bescheinigungen nicht mehr akzeptieren würden.... mmmh...is halt so...oder??? (Das ist mir neu.)