31.03.2015, 17:53
nene, verkäufer ist der Händler mit schönen AGB hinten dran etc.
da bin ich auf der sicheren Seite und ne Kostenzusage von meiner Rechtsschutz hab ich auch schon falls er sich nicht gütlich einigen will. Aber ich warte immer noch auf den Rückruf der Werkstatt die mir sagt, was denn nun endgültig kaputt ist.
Ich muss ihm ja zwei mal die Chance geben die Mängel zu beheben. Dazu muss ich aber erst wissen was denn tatsächlich kaputt ist. Ich hab für den kleinen 1.4k gezahlt und der ist wirklich äußerlich und vom Motor in einem sehr guten Zustand mit originalen 66tkm und nur in der Garage gestanden und von einer älteren Dame gefahren. Natürlich auch nur ein Vorbesitzer mit original Brief ohne Ungültigkeitsvermerk.
Dafür möchte ich aber auch ein funktionierendes Fahrzeug und keine fahrende Todesfalle wenn ich mal meine Töchter mitnehme.

Ich muss ihm ja zwei mal die Chance geben die Mängel zu beheben. Dazu muss ich aber erst wissen was denn tatsächlich kaputt ist. Ich hab für den kleinen 1.4k gezahlt und der ist wirklich äußerlich und vom Motor in einem sehr guten Zustand mit originalen 66tkm und nur in der Garage gestanden und von einer älteren Dame gefahren. Natürlich auch nur ein Vorbesitzer mit original Brief ohne Ungültigkeitsvermerk.
Dafür möchte ich aber auch ein funktionierendes Fahrzeug und keine fahrende Todesfalle wenn ich mal meine Töchter mitnehme.