18.03.2015, 17:43
(18.03.2015, 17:20)twingotrilogologe schrieb: Naja, wegen der Bremsflüssigkeit, da biste jetzt gerade mal einen Monat drüber, trotzdem sind die Fristen im Wartungshandbuch IMHO keine Empfehlungen, sondern Vorgaben, aber egal, stell dem Händler die Karre vor die Tür und gib ihm Gelegenheit, die anliegenden Probleme zu beseitigen - aber schriftlich mit Frist von 14 Tagen, ansonsten Wandlung des Kaufvertrages und Geld zurück - evtl. wird er dir ein paar Euros abziehen wollen wegen der Nutzung.
Wenn sich hier nichts bewegt, bleibt nur ein Anwalt, manchmal bringt schon ein einfaches Schreiben von einem solchen Bewegung in die Dinge..
Dass du telefonisch keine Infos bekommst zu ausgeführten Arbeiten, scheint mir klar, könnte ja jeder kommen.
Schreib denen eine Mail und hänge eine Kopie des KFZ-Scheins und eine von deinem Perso an, dann solltest du die Infos bekommen (hab ich so gemacht, sowohl bei Audi als auch bei MTM war das überhaupt kein Problem)
genau so und nicht anders, gleiche wie mein post, da würde ich nicht lange fackeln basta!




je me`rite celui-ci! ex Twingo Fahrer der die schöne Zeit definitiv nicht vergisst
