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19(3) bedeutet Änderungsabnahme nach genau passendem Gutachten, das darf fast jeder eintragen. Meistens reicht das Mitführen des Prüfberichts, die Zulassungsstelle sieht dich nicht. 19(2) sind Einzelabnahmen an bereits zugelassenen Fahrzeugen nach gröberen Änderungen, zB auch Mehrfachänderungen, die sich beeinflussen. Darf nicht jeder Sachverständige eintragen. Es muss im Anschluss eine neue Betriebserlaubnis beantragt werden, du musst zur Zulassungsstelle, die diese erteilt. §21 Abnahmen sind Vollabnahmen an nicht zugelassenen Fahrzeugen, diese können Einzelabnahmen für Änderungen vom Serienzustand mit einschließen.
19(3) bedeutet Änderungsabnahme nach genau passendem Gutachten, das darf fast jeder eintragen. Meistens reicht das Mitführen des Prüfberichts, die Zulassungsstelle sieht dich nicht. 19(2) sind Einzelabnahmen an bereits zugelassenen Fahrzeugen nach gröberen Änderungen, zB auch Mehrfachänderungen, die sich beeinflussen. Darf nicht jeder Sachverständige eintragen. Es muss im Anschluss eine neue Betriebserlaubnis beantragt werden, du musst zur Zulassungsstelle, die diese erteilt. §21 Abnahmen sind Vollabnahmen an nicht zugelassenen Fahrzeugen, diese können Einzelabnahmen für Änderungen vom Serienzustand mit einschließen.