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Ist das eine ABE oder doch Eintragung fällig? - Druckversion

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Ist das eine ABE oder doch Eintragung fällig? - leugim - 14.02.2015

Hallo zusammen,

ist das eine ABE oder muss ich die Felgen samt Bereifung eintragen lasen?

http://www.aez-wheels.com/certificates/00047107/47107526.pdf

Danke und Gruß
leugim


RE: Ist das eine ABE oder doch Eintragung fällig? - b.ager - 14.02.2015

Unter den Auflagen für die Reifen steht unter 11A dass die Reifen-Felgenkombi nach § 19 abgenommen werden muß.
Heißt, soviel ich weiß, dass Du jedenfalls bei TÜV/Dekra vorstellig werden musst. Da kriegst dann eine Anbaubescheinigung über die Teile.
Eintragung in die Papiere ist nicht nötig (das wäre nach § 21), solange Du den Zettel dabei hast.


RE: Ist das eine ABE oder doch Eintragung fällig? - leugim - 14.02.2015

ist das dann günstiger als die Eintragung nach §21?

TÜV Rheinland - kann das sein?

Abnahme von Fahrzeugänderungen nach § 19 (2) StVZO* 52,90
Abnahme von Fahrzeugänderungen nach § 19 (3) StVZO* 50,50


RE: Ist das eine ABE oder doch Eintragung fällig? - b.ager - 14.02.2015

Beim TÜV/Dekra weis ich nicht, glaub aber eher nicht weil Prüfaufwand ist der gleiche.
Du musst halt nicht extra zur Zulassungsstelle und die arbeiten ja auch nicht für lau.


RE: Ist das eine ABE oder doch Eintragung fällig? - leugim - 14.02.2015

wo liegen die Unterschiede zwischen 2 & 3


RE: Ist das eine ABE oder doch Eintragung fällig? - b.ager - 15.02.2015

2 is für Bulldog und Mähdrescher
3 is für Moped und ist logischerweise darum auch billiger weil ein Moped weniger Räder hat wie der Mähdrescher.

Wenn Du des Lesens mächtig bist kannst ja in der STVZO selber nachlesen.


RE: Ist das eine ABE oder doch Eintragung fällig? - 9eor9 - 16.02.2015

.

19(3) bedeutet Änderungsabnahme nach genau passendem Gutachten, das darf fast jeder eintragen. Meistens reicht das Mitführen des Prüfberichts, die Zulassungsstelle sieht dich nicht. 19(2) sind Einzelabnahmen an bereits zugelassenen Fahrzeugen nach gröberen Änderungen, zB auch Mehrfachänderungen, die sich beeinflussen. Darf nicht jeder Sachverständige eintragen. Es muss im Anschluss eine neue Betriebserlaubnis beantragt werden, du musst zur Zulassungsstelle, die diese erteilt. §21 Abnahmen sind Vollabnahmen an nicht zugelassenen Fahrzeugen, diese können Einzelabnahmen für Änderungen vom Serienzustand mit einschließen.


RE: Ist das eine ABE oder doch Eintragung fällig? - b.ager - 16.02.2015

(16.02.2015, 11:00)9eor9 schrieb: Das ist leider völlig falsch.

Geb ich Dir sofort recht weil Du es von Beruf wegen ja besser wissen musst.

Ich hab bei meiner Definition leider vergessen den Nonsensmodus sichtbar mit hinzuschreiben. Smile

Bitte nochmal lesen, vielleicht klingelts ja dann und btw hättest ja auch schon früher was sagen können.
Trotzdem......nix für unguad


RE: Ist das eine ABE oder doch Eintragung fällig? - leugim - 16.02.2015

Hallo zusammen,

dies ist die Antwort von DOTZ!

Sehr geehrter Herr XXXXXXXXXXXXXX,

mit der Reifengröße 195/45 R16 haben Sie eine ABE und müssen nicht eingetragen werden.


RE: Ist das eine ABE oder doch Eintragung fällig? - b.ager - 16.02.2015

(16.02.2015, 18:05)leugim schrieb: dies ist die Antwort von DOTZ!

Sehr geehrter Herr XXXXXXXXXXXXXX,

mit der Reifengröße 195/45 R16 haben Sie eine ABE und müssen nicht eingetragen werden.

Dann is ja alles paletti, ich frag mich nur.....warum steht in deinem ersten post oben nix von der Reifengrösse?
...wär für alle einfacher gewesen


RE: Ist das eine ABE oder doch Eintragung fällig? - leugim - 16.02.2015

Sorry,
dachte das wäre nicht so wichtig, da eh nur die beiden in frage gekommen wäre.

Scheint also, doch eine ABE dazu zu geben, vereinfacht das ganze natürlich!! Smile

Danke an alle für die Mühe


RE: Ist das eine ABE oder doch Eintragung fällig? - 9eor9 - 16.02.2015

Bei Felgen mit ABE muss man immer nachsehen, ob auf die Eintragung einer geänderten Reifengröße ausdrücklich verzichtet wird.


RE: Ist das eine ABE oder doch Eintragung fällig? - leugim - 16.02.2015

Das scheint ja hier der Fall zu sein....