14.02.2015, 15:07
Unter den Auflagen für die Reifen steht unter 11A dass die Reifen-Felgenkombi nach § 19 abgenommen werden muß.
Heißt, soviel ich weiß, dass Du jedenfalls bei TÜV/Dekra vorstellig werden musst. Da kriegst dann eine Anbaubescheinigung über die Teile.
Eintragung in die Papiere ist nicht nötig (das wäre nach § 21), solange Du den Zettel dabei hast.
Heißt, soviel ich weiß, dass Du jedenfalls bei TÜV/Dekra vorstellig werden musst. Da kriegst dann eine Anbaubescheinigung über die Teile.
Eintragung in die Papiere ist nicht nötig (das wäre nach § 21), solange Du den Zettel dabei hast.
habdsachisdaglubbgwinnd