13.12.2013, 21:52
(27.11.2013, 20:33)Hausen schrieb: Mir wurde mal gesagt das bei einem Betrucksfall da die Poloizei tätig wäre.
Kommt es je zum Vertrag ist das doch als nichtig zu sehen und es ist ein betrügerisch handel. Das jetzt ist doch offensichtlich. Die Person wo diesen Wagen kauft, hat später nur nachteile und da wird die Person eben zum Anwalt gehen müssen und dann Strafanzeige erstatten.
... aber der Betrugsfall muss erst eingetreten sein, bevor die Polizei einschreitet.
Bisher steht da ein Auto mit einem Preisschild auf dem Platz, mehr nicht.
(13.12.2013, 15:47)GSXRKlaus schrieb: (...)Erstens verkauft ein seriöser Händler nicht im Kundenauftrag. Dann ist auch was nicht in Ordnung und der will keine Gewährleistung geben. (...)
Das ist in dieser Form Quatsch. Auto-Verkauf im Kundenauftrag ist eine übliche Praxis, speziell wenn der Händler das Auto nicht erstmal aus eigener Tasche ankaufen will und dann das Risiko das Auto nicht weiterverkaufen zu können selbst tragen müsste. Also nimmt er ein Kundenfahrzeug in Kommision auf seinen Platz. Eine übliche Methode - das allein ist noch kein Indiz für betrügerische Absichten oder sonstwas.