08.11.2013, 22:26
(08.11.2013, 18:28)9eor9 schrieb: In einem Forum darf nicht zu illegalem Handeln aufgefordert werden.
Ist mein Vorhaben denn illegal? In dem von dir angesprochenen Beitrag, in dem du zwei Dokumente für den Umgang mit den Airbag/Gurtstraffersystemen verlinkt hast, steht in ebendiesen lediglich, dass die Montage, Demontage, das Lagern sowie die Vernichtung oder Auslösung der Airbag- und Gurtstraffereinheiten von entsprechend befugtem Personal durchgeführt werden muss.
Ich habe keinerlei Veränderungen der Einheit vor, ich montiere oder demontiere sie nicht (anders wie bei z.B. einem Lenkradtausch bleibt der Sitz sowie der Airbag an Ort und Stelle) und sonst habe ich auch nichts an der Einheit vor. Renault verbaut einen mangelhaften Stecker im Kabelbaum, der zufällig zum Airbag führt und verlegt dabei die Kabel so offen, dass ein scheuern, verheddern oder andere mechanische Belastungen am Kabeln auftreten können. Diesen Mangel möchte ich beheben.
Klar ist das eine Streitfrage und ich will auf keinen Fall irgendwas illegales machen was mir (oder anderen) bei einer Fehlfunktion mit z.B. darauffolgendem Unfall zum Verhängnis werden könnte.
Aber wenn die Renaultwerkstatt einfach nur die Batterie abklemmt, den Stecker abzwickt und sie zusammenlötet, und dabei sonst nichts weiteres passiert, dann kann ich das mindestens genauso zuverlässig. Von einer freien Werkstatt bekomme ich ja i.d.R. auch keinen Nachweis, mit dem ich im Ernstfall irgendwas in der Hand hätte.
Ich glaube ich frage mal beim Tüv. Die sollten das doch wissen ob ich das darf oder nicht

Danke auf jeden Fall für die Hilfe!
Viele Grüße