19.07.2013, 11:09
das liegt da schon im ermessen vom Sachverständigen..
zb hatte ich
145/xx/xx und 165/xx/xx eingetragen,aber 155 er durfte ich nicht fahren,auch wenn es genau dazwischen liegt
ganz genau genommen darf man NUR diese Rad /Reifenkombination fahren die Definitiv eingetragen sind oder als ABE mit Fahrzeug auflistung Bescheinigt sind
ich hatte auch eingetragene Bridgestone im Schein stehen ,und nach Verschleiß aber Pirellis ( absolut gleiche Größe ) Montiert hatte,auch das hat eine Riesigen Verwaltungskram Verursacht,ich hatte nicht bemerkt das der Dussel sogar den Hersteller mit eingetragen hatte
zb hatte ich
145/xx/xx und 165/xx/xx eingetragen,aber 155 er durfte ich nicht fahren,auch wenn es genau dazwischen liegt
ganz genau genommen darf man NUR diese Rad /Reifenkombination fahren die Definitiv eingetragen sind oder als ABE mit Fahrzeug auflistung Bescheinigt sind
ich hatte auch eingetragene Bridgestone im Schein stehen ,und nach Verschleiß aber Pirellis ( absolut gleiche Größe ) Montiert hatte,auch das hat eine Riesigen Verwaltungskram Verursacht,ich hatte nicht bemerkt das der Dussel sogar den Hersteller mit eingetragen hatte
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