21.05.2013, 12:25
Gemäß § 22a StVZO Absatz 1 Punkt 3 müssen Folien für Scheiben aus Sicherheitsglas in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sein.
Andernfalls erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges.
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_22a.php
Andernfalls erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges.
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_22a.php