21.05.2013, 12:02
(21.05.2013, 11:55)slavetothegame schrieb: Verändert sich das Bruchverhalten nicht auch, wenn sie komplett mit Aufklebern zugepflastert ist?
Natürlich! Und da wir in Teutschland leben gibt es auch dafür eine Vorschrift, allerdings nur als Richtlinie für den TÜV, kein extra Gesetz.
Ich glaube 10% der Scheibenfläche dürfen zugepappt werden. Mehr muss eingetragen werden bzw eine ABE haben.
Ob Scheibenlackierung auch unter diese Begrenzung fällt weiß ich nicht. Ätzen von Fahrgestellnummern in die Scheibe zum Zweck des Diebstahlschutzes jedenfalls muss genehmigt sein oder werden. Wieder ist der Grund die mögliche Veränderung des Bruchverhaltens.
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