Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 4 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Hintere Scheiben undurchsichtig - erlaubt?
#11
(21.05.2013, 11:55)slavetothegame schrieb: Verändert sich das Bruchverhalten nicht auch, wenn sie komplett mit Aufklebern zugepflastert ist?

Natürlich! Und da wir in Teutschland leben gibt es auch dafür eine Vorschrift, allerdings nur als Richtlinie für den TÜV, kein extra Gesetz.
Ich glaube 10% der Scheibenfläche dürfen zugepappt werden. Mehr muss eingetragen werden bzw eine ABE haben.

Ob Scheibenlackierung auch unter diese Begrenzung fällt weiß ich nicht. Ätzen von Fahrgestellnummern in die Scheibe zum Zweck des Diebstahlschutzes jedenfalls muss genehmigt sein oder werden. Wieder ist der Grund die mögliche Veränderung des Bruchverhaltens.

.
Zitieren
Es bedanken sich:


Nachrichten in diesem Thema
RE: Hintere Scheiben undurchsichtig - erlaubt? - von 9eor9 - 21.05.2013, 12:02

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
ZZTwingo1 Spinning wheel radkappe erlaubt? Queke 12 28.738 13.09.2011, 14:26
Letzter Beitrag: Battlewurscht
ZZTwingo1 Schlüssellochbeleuchtung erlaubt? flashbanger 4 4.647 05.08.2010, 21:16
Letzter Beitrag: happytwiggi
  chrom aufkleber erlaubt? kecksxy 3 3.783 27.03.2008, 19:05
Letzter Beitrag: Chris - TFNRW

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste