18.05.2013, 08:27
(18.05.2013, 07:43)Rowdy schrieb:(16.05.2013, 19:30)Hausen schrieb: Ich denke doch das sowas vor Gericht Sinn macht, die Polizei hat das auch so im einsatz auf Autobahnfahrten im PKW und auf Motorrädern.
ist leider vor Gericht nicht Verwertbar (auch nur in Ausnahmefällen von Polizei Krankenwagen und Werttransportern sowie Feuerwehr erlaubt )
Eine Quelle wäre interessant - so viel ich weiß hat der Richter die "freie Beweiswürdigung", d.h. was ein Beweis ist bzw. was als Beweis verwendet werden darf und was nicht ist nicht festgeschrieben, d.h. er kann auch etwas, das an sich nicht erlaubt ist, als Beweis anerkennen.
Hannes
(17.05.2013, 20:02)Rennsemmel93 schrieb: Taugt die kleine denn was bei dem niedrigen Preis ?
Etwas besser als die größere in diesem Thread gezeigte. Für Unfallaufnahmen auf alle Fälle ausreichend, weil du ja kein hochwertiges Video brauchst, für Kinoaufnahmen leicht ungeeignet. In der Nacht haben sie alle Schwächen.
Hannes