06.04.2013, 13:04
(20.05.2011, 20:50)DarkTwingo schrieb: Jeb.
"Standlicht" darf per Gesetz, wie der Name schon sagt, nur angeschaltet werden, wenn das Fahrzeug steht. Herum fahren ist verboten. Auch wenn dein Standlicht die Helligkeit eines Tagfahrlichts hätte.
ich frag mich dann manchmal warum ich dan nicht angehalten wurde da ich schon mehrmals ausversehen i-wie nebel und stand an hatte statt ablend.
Einmal kamen dir auch im tunnel entgegen oder auch mal so hatten aber nie was gesagt bzw angehalten. versteh ich nicht :/

(19.05.2011, 21:22)ChrisClioMK schrieb: Hallo Leute.
Wollte fragen, ob es hellere Standlichtbirnen gibt, die man auch als Tagfahrlicht benutzen kann? Beim Megane 3 gibt es ja oben so Birnen, die so hell sind das diese auch als Tagfahrlicht genutzt werden.
LG
Chris
ahh seh grad MK Sauerländer mal nebenbei gefragt wo kommste denn genau her ?


