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Gefärbte Original Rückleuchten, Erlaubt??
#6
Man darf keine Scheinwerfer oder Rückleuchten Lasieren oder Lackieren,damit ändert sich die Leuchtkraft und man ist damit Illegal Unterwegs

Die Rennleitung würde wohl im Günstigsten Fall eine Mängelkarte auststellen
aber auch ein Bußgeld wäre möglich

Warum nicht einfach die Rückleuchten vom Phase 2 oder 3 einbauen ?? die sehen besser aus und machen deinen Twingo Optisch etwas Jünger
anleitung dazu findest du auch hier im Forum
Fehlende PS werden durch Wahnsinn ersetzt
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RE: Gefärbte Original Rückleuchten, Erlaubt?? - von Rowdy - 06.06.2011, 15:44

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