Gefärbte Original Rückleuchten, Erlaubt?? - Druckversion +- Das Twingoforum... (https://www.twingotuningforum.de) +-- Forum: Tuning (https://www.twingotuningforum.de/forum-54.html) +--- Forum: Leuchten - Tuning (https://www.twingotuningforum.de/forum-53.html) +--- Thema: Gefärbte Original Rückleuchten, Erlaubt?? (/thread-18067.html) |
Gefärbte Original Rückleuchten, Erlaubt?? - Twingocity - 06.06.2011 Huhu! Ich habe mal eine Frage, kann ich mit diesen Rückleuchten Probleme mit der Polizei bekommen? Es sind original Twingo Phase1 Rückleuchten, aber eben schwarz gefärbt. Hab ja nur die "Kappen" austauschen müssen.. Der Verkäufer meinte zu mir er kam damit durchn Tüv und wäre erlaubt??? Ich bin mir da nun nicht so sicher.. Ich mein, sollt mich die Polizei anhalten weiß ich genau Bescheid. Aber ich würd gern mit ruhigem gewissen damit rum fahren. RE: Gefärbte Original Rückleuchten, Erlaubt? - happytwiggi - 06.06.2011 Selbst lasierte Rückleuchten sind auf keinen Fall im Straßenverkehr erlaubt! RE: Gefärbte Original Rückleuchten, Erlaubt?? - Twingocity - 06.06.2011 Aha, ok.. Danke für deine Auskunft.. Dann hoffe ich einfach mal, das mich die Polizei nicht so schnell sieht.. RE: Gefärbte Original Rückleuchten, Erlaubt?? - Giftzwerg - 06.06.2011 Definitv wirst damit Probleme bekommen ohne Eintragung, und ob es Dir ein Prüfer einträgt liegt in seinem Ermessen. RE: Gefärbte Original Rückleuchten, Erlaubt? - dragomir - 06.06.2011 ...und selbst wenn es eingetragen werden sollte, ist die Angelegenheit dennoch nicht legal und in einer Kontrolle könntest du trotzdem Probleme bekommen. Von einem Unfall ganz zu schweigen, wenn dir einer drauffährt und angibt, er habe deine Bremslichter nicht oder zu spät sehen können... RE: Gefärbte Original Rückleuchten, Erlaubt?? - Rowdy - 06.06.2011 Man darf keine Scheinwerfer oder Rückleuchten Lasieren oder Lackieren,damit ändert sich die Leuchtkraft und man ist damit Illegal Unterwegs Die Rennleitung würde wohl im Günstigsten Fall eine Mängelkarte auststellen aber auch ein Bußgeld wäre möglich Warum nicht einfach die Rückleuchten vom Phase 2 oder 3 einbauen ?? die sehen besser aus und machen deinen Twingo Optisch etwas Jünger anleitung dazu findest du auch hier im Forum RE: Gefärbte Original Rückleuchten, Erlaubt?? - Darth Vader - 06.06.2011 Im absoluten Fall können die dir sogar an Ort und Stelle das Auto stilllegen,wegen einer nicht genehmigten änderung der Lichttechnischen Einrichtung.Und mit dieser hat dein Auto sogar seine Betriebserlaubnis verloren. Mal dir selbst aus was Passiert wenns mal wirklich hart auf hart kommen sollte. RE: Gefärbte Original Rückleuchten, Erlaubt? - Rowdy - 06.06.2011 Naja im Besten Fall ein paar Originale in den Kofferaum legen,die kannste dann an Ort und Stelle wechseln...vor den Augen der rennleitung RE: Gefärbte Original Rückleuchten, Erlaubt? - dragomir - 06.06.2011 Ne, im besten Fall einfach gar nicht erst drauf anlegen und die Teile gar nicht erst verbauen! RE: Gefärbte Original Rückleuchten, Erlaubt?? - Twingocity - 06.06.2011 Die original Kappen hab ich sowieso im Kofferrraum dabei. Trotzdem Danke für eure Ratschläge und Tipps. |