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Gefärbte Original Rückleuchten, Erlaubt?? - Druckversion

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Gefärbte Original Rückleuchten, Erlaubt?? - Twingocity - 06.06.2011

Huhu!

Ich habe mal eine Frage, kann ich mit diesen Rückleuchten Probleme mit der Polizei bekommen?
[Bild: twingoleuchten.jpg]

[Bild: leuchte1.jpg]

Es sind original Twingo Phase1 Rückleuchten, aber eben schwarz gefärbt. Hab ja nur die "Kappen" austauschen müssen..
Der Verkäufer meinte zu mir er kam damit durchn Tüv und wäre erlaubt??? Ich bin mir da nun nicht so sicher..

Ich mein, sollt mich die Polizei anhalten weiß ich genau Bescheid. Aber ich würd gern mit ruhigem gewissen damit rum fahren.Wink


RE: Gefärbte Original Rückleuchten, Erlaubt? - happytwiggi - 06.06.2011

Selbst lasierte Rückleuchten sind auf keinen Fall im Straßenverkehr erlaubt!


RE: Gefärbte Original Rückleuchten, Erlaubt?? - Twingocity - 06.06.2011

Aha, ok..Embarassed
Danke für deine Auskunft..

Dann hoffe ich einfach mal, das mich die Polizei nicht so schnell sieht.. LaughingVery Happy


RE: Gefärbte Original Rückleuchten, Erlaubt?? - Giftzwerg - 06.06.2011

Definitv wirst damit Probleme bekommen ohne Eintragung,
und ob es Dir ein Prüfer einträgt liegt in seinem Ermessen.


RE: Gefärbte Original Rückleuchten, Erlaubt? - dragomir - 06.06.2011

...und selbst wenn es eingetragen werden sollte, ist die Angelegenheit dennoch nicht legal und in einer Kontrolle könntest du trotzdem Probleme bekommen.
Von einem Unfall ganz zu schweigen, wenn dir einer drauffährt und angibt, er habe deine Bremslichter nicht oder zu spät sehen können...


RE: Gefärbte Original Rückleuchten, Erlaubt?? - Rowdy - 06.06.2011

Man darf keine Scheinwerfer oder Rückleuchten Lasieren oder Lackieren,damit ändert sich die Leuchtkraft und man ist damit Illegal Unterwegs

Die Rennleitung würde wohl im Günstigsten Fall eine Mängelkarte auststellen
aber auch ein Bußgeld wäre möglich

Warum nicht einfach die Rückleuchten vom Phase 2 oder 3 einbauen ?? die sehen besser aus und machen deinen Twingo Optisch etwas Jünger
anleitung dazu findest du auch hier im Forum


RE: Gefärbte Original Rückleuchten, Erlaubt?? - Darth Vader - 06.06.2011

Im absoluten Fall können die dir sogar an Ort und Stelle das Auto stilllegen,wegen einer nicht genehmigten änderung der Lichttechnischen Einrichtung.Und mit dieser hat dein Auto sogar seine Betriebserlaubnis verloren.
Mal dir selbst aus was Passiert wenns mal wirklich hart auf hart kommen sollte.


RE: Gefärbte Original Rückleuchten, Erlaubt? - Rowdy - 06.06.2011

Naja im Besten Fall ein paar Originale in den Kofferaum legen,die kannste dann an Ort und Stelle wechseln...vor den Augen der rennleitung


RE: Gefärbte Original Rückleuchten, Erlaubt? - dragomir - 06.06.2011

Ne, im besten Fall einfach gar nicht erst drauf anlegen und die Teile gar nicht erst verbauen!


RE: Gefärbte Original Rückleuchten, Erlaubt?? - Twingocity - 06.06.2011

Die original Kappen hab ich sowieso im Kofferrraum dabei.
Trotzdem Danke für eure Ratschläge und Tipps.