20.05.2011, 20:50
Jeb.
"Standlicht" darf per Gesetz, wie der Name schon sagt, nur angeschaltet werden, wenn das Fahrzeug steht. Herum fahren ist verboten. Auch wenn dein Standlicht die Helligkeit eines Tagfahrlichts hätte.
"Standlicht" darf per Gesetz, wie der Name schon sagt, nur angeschaltet werden, wenn das Fahrzeug steht. Herum fahren ist verboten. Auch wenn dein Standlicht die Helligkeit eines Tagfahrlichts hätte.