17.04.2011, 18:21
in der neuen "Zulassungsbescheinigung 1" steht nur noch eine reifengröße drin, die Polizei und der TÜV hat aber Zugriff auf ne Tabelle wo alle zulässigen Reifengrößen drinstehen. Daher mußt du nur noch Sondergrößen, die von der "Werkszulassung" nicht abgedeckt werden, eintragen lassen und dann dafür auch entspr. Papiere mitführen.
Wegen Reifenbreite ... also zumindest darf man achsweise verschiedene Profile fahren, glaube sogar Winter- und Sommerreifen gemischt. Von daher kann es durchaus sein, daß auch unterschiedliche Größen achsweise zulässig sind.
Wegen Reifenbreite ... also zumindest darf man achsweise verschiedene Profile fahren, glaube sogar Winter- und Sommerreifen gemischt. Von daher kann es durchaus sein, daß auch unterschiedliche Größen achsweise zulässig sind.
tschüss,
Harald_K
Harald_K