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Papiere fürn bösen blick !?
#2
So es dem Sachverständigen nicht um die Abdeckung der Lampen geht, sondern um das Material, so warst du vielleicht beim falschen Onkel.

Nicht jeder Sachverständige darf alles eintragen, viele müssen dafür ein vorgekautes Gutachten haben.
Es lohnt sich also, mal bei deinem TÜV (oder bei einem anderen TÜV) nach dem leitenden Ingenieur zu fragen, der auch die Befugnis zu Einzelabnahmen (= Vollbefugnis) hat. Sie geben nicht gerne zu, dass sie nur "halbe" Sachverständige sind und verstecken das hinter der Frage nach den dämlichen Gutachten.
Wenn dein böser Blick aus angeschweißtem Blech besteht, so ist das Begehren nach einem Materialgutachten so eine dämliche Frage.

Blech ist eben Blech und soweit es nicht scharfkantig ist, braucht da niemand ein Festigkeitsgutachten.
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RE: Papiere fürn bösen blick !? - von 9eor9 - 17.03.2011, 14:19

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