24.11.2010, 19:58
Hallöchen und guten Abend, wie einige von euch wissen haben mich vor knapp 5 Wochen die Rennleitung angehalten. Mein montierte Cupra Lippe hat denen nicht wirklich gefallen und ich mußte diese direkt vor Ort abbauen. Naja und heute war dann die freundliche Post bei mir:
60,--€ Busgeld
20,--€ Gebühren
3,50€ Auslagen
83,50 Gesamt
Und nun die Begründung:
§3 Abs. 1, §48 FZV; §24 StVG; 175 BKat
Kann jemand von euch damit etwas anfangen? Es steht ferner noch drin, das es als Beweismittel ein Foto geben soll. Auf diesem Foto dürfte zu sehen sein, wie mein Kleiner (noch mit Spoiler) halb auf der Straße und halb auf dem Gehweg steht, ein netter Beamter ein Zollgliedermaß anhält und dann ein Foto gemacht worden ist.
Sehe ich es richtig das das Foto nicht richtig sein kann, da ja der Wagen nicht komplett auf einer geraden Fläche steht und ich deshalb vielleicht Grund zur Annahme habe, dass ein Einspruch Sinn haben könnte?
Achja, 3 Punkte gab es noch oben auf...
Wenn jemand einen Tipp hat oder ähnliche Erfahrungen gemacht hat, ich bin für alles dankbar...
60,--€ Busgeld
20,--€ Gebühren
3,50€ Auslagen
83,50 Gesamt
Und nun die Begründung:
§3 Abs. 1, §48 FZV; §24 StVG; 175 BKat
Kann jemand von euch damit etwas anfangen? Es steht ferner noch drin, das es als Beweismittel ein Foto geben soll. Auf diesem Foto dürfte zu sehen sein, wie mein Kleiner (noch mit Spoiler) halb auf der Straße und halb auf dem Gehweg steht, ein netter Beamter ein Zollgliedermaß anhält und dann ein Foto gemacht worden ist.
Sehe ich es richtig das das Foto nicht richtig sein kann, da ja der Wagen nicht komplett auf einer geraden Fläche steht und ich deshalb vielleicht Grund zur Annahme habe, dass ein Einspruch Sinn haben könnte?
Achja, 3 Punkte gab es noch oben auf...
Wenn jemand einen Tipp hat oder ähnliche Erfahrungen gemacht hat, ich bin für alles dankbar...
Black is beautiful