30.06.2010, 18:18
Also zum Thema Unterbodenbeleuchtung ganz klar nur wenn der Motor aus ist. Bei der Innenraumbeleuchtung sieht es so aus, dass du sie NUR während der Fahrt anhaben darfst, WENN man sie von außen nicht sieht, d.h. sie darf dich nicht von unten anleuchten und sowas. Denn Fußraumbeleuchtung gibt es mittlerweile auch in Serienfahrzeugen (Mercedes R-Klasse als Beispiel), diese ist jedoch in einem warmen Weißlicht gehalten und auch nur relativ düster. Soll halt nur als Orientierungshilfe dienen

MfG Tobi 
Twingo Phase III Edition Toujours, Bj. 07.2007: Februar 2012 - heute

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