25.06.2009, 22:03
nein, das bedeutet, daß der gesetzgeber eine höchstgrenze erlassen hat, unter der anlagen, die ein gutachten bekommen sollen, bei der abnahme durch die dazu befugte und das gutachten ausstellende behörde zu bleiben haben. die hersteller sollten diesen wert allerdings kennen, um sich mehr oder minder "herantasten" zu können.