25.06.2009, 15:19
sebi schrieb:nö, es gibt ne höchstgrenze, die ein fahrzeug von sich geben darf. wenn die anlage bei der abnahme drunter war, dann bekommt sie ein gutachten und darf verbaut werden.
das heisst der hersteller müsste sowas haben also ne db angabe weil es ja mal nen gutachten bzw ne ab ausgestellt wurde?