28.01.2008, 12:20
Der Reihe nach.
Den alten Thread hast du wohl gefunden, falls nicht, hier ist er: http://www.twingotuningforum.de/showthread.php?tid=3929
Jetzt wird es kompliziert. Deine Werkstatt muß für ihre Reparatur die Gewährleistung tragen.
Das gilt aber nur für die durchgeführten Arbeiten, nicht unbedingt für die Beseitigung des Fehlerbilds.
Es gibt imho die Rechtsprechung, dass eine Werkstatt zur Fehlerdiagnose auf Kundenkosten Baugruppen tauschen darf, auch wenn die sich nachträglich nicht als die Fehlerquelle erweisen.
Ich repariere seit über 20 Jahren Elektronik und finde eine solche Vorgehensweise höchst unprofessionell und kundenfeindlich.
Sollte sich nämlich jetzt herausstellen, dass dein Motorsteuergerät nen Schlag weg hat, darf diese teure Reparatur zusätzlich berechnet werden. Ich würde in diesem Fall darauf drängen, die vorangegangene Reparatur komplett zu wandeln.
Dazu gehört natürlich, dass die alten Teile noch vorhanden sind, was aber nicht dein Problem sein sollte.
Ich schweife mal was ab.
Ich würde jedem von euch empfehlen, die Herausgabe von Altteilen zu verlangen.
Ausnahmen gibt es, z.B. Garantiereparaturen, Austauschreparaturen. Ich würde mir auch ungerne ein altes Ölfilter mitgeben lassen. Aber:
Ich habe mal eien gebrauchte Citroen XM mit recht umfassender Gebrauchtwagengarantie gekauft. Nach kurzer Zeit hatte ich immer ABS Warnungen. Auto in die Werkstatt gebracht und auf dem Werkstattauftrag die Altteile zurück verlangt. Tenor war dan: Das ist ja eh' Garantie, die werden sie gar nicht bekommen.
Als ich das Auto abholen wollte, gab es doch eine recht satte Rechnung, u.a. war angeblich die ABS Schutzbaugruppe (gegen Überspannung und Verpolung) getauscht worden. Das Teil wäre zum Schutz des ABS Steuergeräts vorgeschaltet und nicht Teil des ABS Systems. Daher müsste ich zahlen. Als ich das Altteil haben wollte, war es "unauffindbar". Es hat mich nachher noch ein Gespräch mit dem Werkstattleiter gekostet, danach konnte ich ohne zu zahlen vom Hof fahren.
Aber immer dran denken: Der Ton macht die Musik. Bestimmtes Auftreten hat nichts mit Drohungen oder Beleidigungen zu tun.
Jetzt zu deiner fehlenden Mobilität:
Verlang den berühmten vierstelligen Code und eine Bedienungsanleitung dafür, falls du kein Bordbuch mehr haben solltest.
Wenn deine Werkstatt auf Kundenbindung aus ist, wird sie eine annehmbare Lösung finden.
Sag uns mal, was die freie Werkstatt gemacht hat, damit du wieder fahren konntest. Letztendlich wird es wahrscheinlich auf schlechte Steckverbinder hinauslaufen.
Den alten Thread hast du wohl gefunden, falls nicht, hier ist er: http://www.twingotuningforum.de/showthread.php?tid=3929
Jetzt wird es kompliziert. Deine Werkstatt muß für ihre Reparatur die Gewährleistung tragen.
Das gilt aber nur für die durchgeführten Arbeiten, nicht unbedingt für die Beseitigung des Fehlerbilds.
Es gibt imho die Rechtsprechung, dass eine Werkstatt zur Fehlerdiagnose auf Kundenkosten Baugruppen tauschen darf, auch wenn die sich nachträglich nicht als die Fehlerquelle erweisen.
Ich repariere seit über 20 Jahren Elektronik und finde eine solche Vorgehensweise höchst unprofessionell und kundenfeindlich.
Sollte sich nämlich jetzt herausstellen, dass dein Motorsteuergerät nen Schlag weg hat, darf diese teure Reparatur zusätzlich berechnet werden. Ich würde in diesem Fall darauf drängen, die vorangegangene Reparatur komplett zu wandeln.
Dazu gehört natürlich, dass die alten Teile noch vorhanden sind, was aber nicht dein Problem sein sollte.
Ich schweife mal was ab.
Ich würde jedem von euch empfehlen, die Herausgabe von Altteilen zu verlangen.
Ausnahmen gibt es, z.B. Garantiereparaturen, Austauschreparaturen. Ich würde mir auch ungerne ein altes Ölfilter mitgeben lassen. Aber:
Ich habe mal eien gebrauchte Citroen XM mit recht umfassender Gebrauchtwagengarantie gekauft. Nach kurzer Zeit hatte ich immer ABS Warnungen. Auto in die Werkstatt gebracht und auf dem Werkstattauftrag die Altteile zurück verlangt. Tenor war dan: Das ist ja eh' Garantie, die werden sie gar nicht bekommen.
Als ich das Auto abholen wollte, gab es doch eine recht satte Rechnung, u.a. war angeblich die ABS Schutzbaugruppe (gegen Überspannung und Verpolung) getauscht worden. Das Teil wäre zum Schutz des ABS Steuergeräts vorgeschaltet und nicht Teil des ABS Systems. Daher müsste ich zahlen. Als ich das Altteil haben wollte, war es "unauffindbar". Es hat mich nachher noch ein Gespräch mit dem Werkstattleiter gekostet, danach konnte ich ohne zu zahlen vom Hof fahren.
Aber immer dran denken: Der Ton macht die Musik. Bestimmtes Auftreten hat nichts mit Drohungen oder Beleidigungen zu tun.
Jetzt zu deiner fehlenden Mobilität:
Verlang den berühmten vierstelligen Code und eine Bedienungsanleitung dafür, falls du kein Bordbuch mehr haben solltest.
Wenn deine Werkstatt auf Kundenbindung aus ist, wird sie eine annehmbare Lösung finden.
Sag uns mal, was die freie Werkstatt gemacht hat, damit du wieder fahren konntest. Letztendlich wird es wahrscheinlich auf schlechte Steckverbinder hinauslaufen.
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen