22.12.2003, 18:47
Hm,
also es ist generell verboten die vorderen Seitenscheiben zu bekleben. Egal ob mit 70% oder weniger, da pissen sich die Tüvprüfer (noch) an wenig an.
Auch das "fluten" oder bedampfen der vorderen Seitenscheiben ist nicht ganz legal. Dabei erhält man nur ein Unbedenklichkeitsgutachten, eine Garantie für ne Eintragung ist es nicht...
ABER:
Ich habe die vordere Folie seit ca. 6 Monaten drin, bin seitdem 4mal angehalten worden (erst heute früh wieder), und bis jetzt haben die netten Leute mit ihren grünen Anzügen noch nix zu meckern gehabt.
Ach ja: das problem mit der Versicherung bei Unfällen ist mir soweit bekannt...
also es ist generell verboten die vorderen Seitenscheiben zu bekleben. Egal ob mit 70% oder weniger, da pissen sich die Tüvprüfer (noch) an wenig an.
Auch das "fluten" oder bedampfen der vorderen Seitenscheiben ist nicht ganz legal. Dabei erhält man nur ein Unbedenklichkeitsgutachten, eine Garantie für ne Eintragung ist es nicht...
ABER:
Ich habe die vordere Folie seit ca. 6 Monaten drin, bin seitdem 4mal angehalten worden (erst heute früh wieder), und bis jetzt haben die netten Leute mit ihren grünen Anzügen noch nix zu meckern gehabt.
Ach ja: das problem mit der Versicherung bei Unfällen ist mir soweit bekannt...
![[Bild: 400_3565643865663463.jpg]](http://www.arcor.de/palb/alben/58/768058/400_3565643865663463.jpg)
