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Eintragung von anderen Rückleuchten?
#1
Hallo Freunde,

nun - es ist ziemlich selten das ich auch mal eine Frage habe. Umso mehr hoffe ich, das ich auch jemanden finde der mir eine Antwort geben kann.

Wie sieht das eigentlich aus, wenn ich mir von einem anderen Fahrzeug am Heck Rückleuchten montiere. Wir gehen davon aus, das diese korrekt angeschlossen sind, über Rückstrahler verfügen und - da sie ja an einem anderen Fahrzeug montiert waren und schon geprüft wurden - ein E-Prüfzeichen aufweisen. MUSS ich da überhaupt was eintragen lassen? MUSS es eingetragen werden und wenn ja: WIE wird es eingetragen? Ich habe schließlich kein Gutachten und was wollen die beim TÜV eine Einzelabnahme machen, wenn doch diese Rückleuchten schon eingehend geprüft wurden?

Shocked
Wo er seine Finger im Spiel hat(te):

die blaue Sau - mein 1. Twingo Arrow 1.6 16V K4M und einiges mehr - staubt gerade etwas ein Twisted Evil
Jahrhundertprojekt xXx - mein 2. Twingo Arrow Kompressormotor und vieles mehr in Vorbereitung Shocked
Fury - Lisa`s 1. Alltagstwingo Arrow schwarz, breit, stark / R.I.P. Crying or Very sad
PU - Lisa`s Schönwettertwingo Arrow 1.6 8V K7M & bling, bling Cool
Hot Brownie - Lisa`s 2. Alltagstwingo Arrow brauner Lack, beiges Leder & eigentlich am Thema "Alltag" vorbei Very Happy
Bärchenmobil - ein Übergangstwingo Arrow vorm Schrott gerettet & 2tes Leben spendiert Wink
der Professor - ein weiterer Übergangstwingo Arrow Kompressormotor und vieles mehr Razz
Kermit - sollte ein PickUp werden Arrow war hinterher fast ein Cabrio Rolling Eyes
Flippi - das Chamäleon Arrow leider nicht mehr zu retten gewesen Sad
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Nachrichten in diesem Thema
Eintragung von anderen Rückleuchten? - von - 23.07.2002, 18:26
Andere Rückleuchten??? - von - 24.07.2002, 19:15
[Kein Betreff] - von - 02.08.2002, 19:15
[Kein Betreff] - von - 02.08.2002, 19:32

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