Beiträge: 35
Themen: 10
Registriert seit: Jul 2011
Bewertung:
0
Bedankte sich: 0
0x gedankt in 0 Beiträgen
ne dran mache würd ich mir die auf keinen fall xD wie du schon sagtest *peinlich*
wollt ja nur was über die rechtslage in erfahrung bringen.
Beiträge: 874
Themen: 41
Registriert seit: May 2011
Bedankte sich: 25
61x gedankt in 24 Beiträgen
Die Radkappen sind auf Jeden fall nicht zulässig.Ganz davon ab,das die teile echt lächerlich sind.
Auch geil die beschreibung-Absolute Neuheit.Sowas von gelogen.
Die dinger gibts schon so ewig lange. Das erste mal gesehen hab ich die im katalog um 99, auf nem Auto um 2001 rum oder so
Beiträge: 2.372
Themen: 31
Registriert seit: Nov 2010
Bewertung:
28
Bedankte sich: 31
164x gedankt in 148 Beiträgen
In den USA gibts die Dinger seit den frühen 90ern neu das ich net lache
Beiträge: 1.769
Themen: 35
Registriert seit: Apr 2010
Bewertung:
8
Bedankte sich: 35
189x gedankt in 154 Beiträgen
Es gibt Menschen die haben sich schon andere Illegalen sachen Verbaut...ich Persönlich finde die Spinner,s dagegen schon fast harmlos wenn es eine Vernünftige Bauform ist
oder Chromfelgen zb in 20 zoll
abgesehen davon gibt es sie auch für Rollerfahrer
ABER !!
Spinning Wheels (engl. „Drehende Räder“), oder auch Spinner genannt, sind Aufsätze ähnlich einer Radkappe für Autofelgen, die sich frei auf der Radnabe drehen können. Wenn das Auto zum Stehen gebracht wird, dreht sich der Spinner zunächst weiter, so dass es aussieht, als würde sich die Reifen im Stand bewegen. In Deutschland sind Spinner nach der StVZO verboten. In den Vereinigten Staaten sind Spinner verbreitet. Vor allem in der Hip-Hop-Szene sind sie beliebt.
Die Verkehrsordnungswidrigkeit folgt aus §30 StVZO, „Beschaffenheit der Fahrzeuge“, wonach gilt: Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt. Als konstruiertes Beispiel für eine Schädigung kann angenommen werden, dass ein Kind in die sich noch drehenden Spinner hineingreifen könnte und somit Verletzungen davon tragen würde.
Spinners (auch: Spinning Wheels) sind Aufsätze oder Teile einer Felge, die sich frei auf der Radnabe vor dem festen Teil der Felge drehen können, wodurch der Eindruck entsteht, dass sich die Reifen im Stand weiterdrehen. Diese Art von Felgen/Aufsätzen sind von Amerika über den grossen Teich geschwappt und dienen der optischen Aufwertung des Pkw. In Deutschland sind jedliche Art von Spinners verboten, wodurch auch keine Ausnahmegenehmigung im Geltungsbereich der StVZO vorliegen kann.
Manche Autofreunde glauben, dass die Felgenspitzen als Zierteil durchgehen, und nur den Vorschriften über der Einhaltung des Radius und des eventuellen Vorstehens unterliegen. Wer auf der sicheren Seite sein möchte, sollte sich vor der Anschaffung mit der genauen Herstellerbezeichnung an den TÜV oder die Dekra wenden. Es hängt wohl vom Einzelfall ab und dem Prüfenden.
Rein gesetzlich, sind bei uns Teile, die sich drehen oder bewegen außerhalb der Außenkante des Fahrzeugs aus Verkehrssicherheitsgründen nicht erlaubt. Solange sie sich im Tiefbett der Felge befinden, soll man jedoch angeblich nach Aussage einiger Tuning-Fans keine Probleme mit ihnen bekommen, weil sie dann vom Gesetz her noch als Radkappen angesehen werden.
Die günstigste Variante zu den geläufigen Alu-Spinners ist wohl die, mit chrombeschichteter Oberfläche, die im Kern aus ABS-Kunststoff besteht.
Alle Fachhändler, die in Deutschland Spinners vertreiben sichern sich beim Verkauf mit dem Zusatz ab, dass die Benutzung auf eigene Gefahr geschieht, der Gebrauch gemäß StVZO nicht zulässig ist, und sie lediglich zu Showzwecken dienen, da eine ABE bzw. ein Gutachten hierfür nicht lieferbar ist.
Mögliche Maßnahmen der Polizei:
- allgemeine Verkehrskontrolle
- Owi-Anzeige (ab 35€)
- Mängelbericht (Rückbau/Vorführung TÜV/Dekra)
- Untersagung Weiterfahrt
- Sicherstellung/Beschlagnahme Pkw (bei Gefährdung/Uneinsichtigkeit)
Mögliche rechtliche Konsequenzen:
- Erlöschen BE
- Stilllegung durch Zulassungsstelle
Tatbestände (Stand: 01.09.2009):
- TB-Nr. 330600 - Sie haben das unvorschriftsmäßig *) gebaute Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. B–3 90,00€
Fehlende PS werden durch Wahnsinn ersetzt
Beiträge: 1.769
Themen: 35
Registriert seit: Apr 2010
Bewertung:
8
Bedankte sich: 35
189x gedankt in 154 Beiträgen
ich will dich etzt nicht Angreifen Zion,und auch nicht wiedersprechen,aber schau dir meinen Text an und Vergleiche mal mit deinem Link
ich denke das Queke,s frage der Legalität doch geklärt ist
Fehlende PS werden durch Wahnsinn ersetzt
Beiträge: 1.769
Themen: 35
Registriert seit: Apr 2010
Bewertung:
8
Bedankte sich: 35
189x gedankt in 154 Beiträgen
Ich will mich jetzt nicht streiten aber was ich meinte ist :
Ich habe den Text Kopiert,und du hast den Link dazu eingefügt,also 2X das Gleiche Thema
Fehlende PS werden durch Wahnsinn ersetzt