07.06.2016, 09:40
wobei der DSV ein gemeinnütziger "e.V." ist...also keine bindende "Richtlinien" für nichtmitglieder erlassen kann.
im konkreten fall hat der hersteller die alleinige verfahrenshoheit. im sinne technischer weiterentwicklung ist das auch absolut sinnvoll.
lg - manfred
im konkreten fall hat der hersteller die alleinige verfahrenshoheit. im sinne technischer weiterentwicklung ist das auch absolut sinnvoll.
lg - manfred