Umfrage: Was soll mit dem Auto eines Fahrers passieren wenn er an einem illegalen Straßenrennen beteiligt war?
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Gar nichts. Was hat das Privateigentum mit dem Vergehen zu tun?
38.24%
26 38.24%
Das Auto wird sichergestellt und nach juristischer Klärung versteigert, es ist eine Tatwaffe.
41.18%
28 41.18%
Das Auto wird sichergestellt und nachj juristischer Klärung zwangsweise verschrottet mit allem drin was nicht ohne Werkzeug entnehmbar ist.
20.59%
14 20.59%
Gesamt 68 Stimme(n) 100%
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Illegale Autorennen
Off Topic, aber wichtig.
Broadcastlogistiker ist mein Kollege und hat sich selber so benannt.
Jetzt hat er ne Sperre und ich werde ihn umbenennen lassen.
Diese Namensähnlichkeit geht mir auf den Senkel, besonders mit so "lustigen" Beiträgen in einem ernsten Thread.

Der Sohn vom Klaus aka Broadcastlogistiker ist auch an Bord,
Es ist der Broadcastkrümmel mit bislang einem Beitrag.

Mein Sohn ist ebenfalls registriert.
Auto Designer hat aber noch nichts geschrieben.
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen
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Alles gut ... lass Dich nicht provozieren!
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Spiegelt halt die Intelligenz des Typischen Parkplatztrolls wieder. Solange sich das pack nur alleine um die Laterne wickeln würde wäre es mir ja egal nur sind halt die Leute die Schäden davon tragen meistens unbeteiligte.
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Es bedanken sich: Darth Vader
Autorennen: Hier wie da geht es auch ums provozieren: Reaktion vs. Gegenreaktion. Auf der öffentlichen Straße hat das nichts zu suchen und wird leider noch zu milde bestraft... ...Logistiker hingegen wurde im Forum gut sanktioniert... hier haben "wir" auch die Kontrolle!
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Langsam erkennen auch die Gerichte, dass es kein "Kavaliersdelikt" ist, wenn man
viel zu schnell durch die Stadt fährt und dabei jemanden tötet.

http://www.tagesschau.de/inland/raser-urteil-101.html

Hoffentlich hat das Urteil auch Bestand.
-
Dieses Posting wurde maschinell erstellt und
ist deshalb auch ohne Unterschrift gültig.

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ja ja die gerichte..........
ein thema ohne ende, hier zu lande die polizei jegt und erwischt wilde moto/auto raser, die herren/damen magistrats lassen sie laufen...
sogar die recidivisten haben groesstenteils die chance wieder auf freien fuss zu landen, und rebelote....Sad
Twingo, CN0, Phase 2, Baujahr 2014, D4F 770, 75PS
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Zu den Rückfälligen.
Das war hier ganz genauso.
Die beiden Verurteilten waren vorher wiederholt aufgefallen ohne dass ihnen der Führerschein entzogen wurde.
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Ich emfinde das Urteil allerdings für falsch. Nicht das man die Taten der Kasper schön reden muss/sollte. Aber "Mord" ist das meiner Meinung nach nicht...

Wie BC schon sagte hätte man hier viel früher zuschlagen sollen. Das Problem ist das die Strafen in Deutschland für solche Sachen einfach viel zu lasch sind. Klaro passiert jedem mal n bissle was das man mal zu schnell ist. Aber wen man 100km/h zu schnell mal eben mit n bissle Geld und n bissle Fussgänger regeln kann..Sorry da fehlt mir das verständniss.
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Das Urteil wird auch mit einiger Sicherheit gekippt.
Dennoch bleiben die vorerst in U-Haft was ich in diesem Fall für angemessen halte.
Die Mordmerkmale halte ich sowieso in der UND Verknüpfung für falsch.
Warum wird jemand der seinen "Lebensgefährten" im Schlaf erschießt wegen Heimtücke wegen Mordes verurteilt, wenn er ihm jedoch die Pistole zeigt und im ankündigt dass er ihn jetzt erschießen werde nur für Totschlag?
http://www.n-tv.de/panorama/Taeter-muss-...23708.html

Eventuell muss man dafür einen neuen Straftatbestand "erfinden".
Wer mit 100 und mehr durch die Innenstadt rast, dem muss ein Menschenleben wirklich egal sein, und das muss entsprechend bestraft werden.
Auch ohne Opfer.
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Ein typischer Mord war das ganze sicherlich nicht, jedoch halte ich das Strafmaß für gerechtfertigt. Diese dämliche "Cruiserszene" besteht immer darauf sie seien "Tuner und keine Verbrecher" doch genau das sind solche Affen für mich. Zum verachten bestimmte Verbrecher. 15 Jahre im Bau würden so einen Spinner sicherlich mal weh tun im Vergleich zu den paar tausend Euro Geldstrafe oder dem Führerscheinentzug (an den sich ja auch erst mal gehalten werden muss)
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gerade gesichtet, das sieht doch fast so aus da sich da mal etwas vernünftig tut, meine rede eben

mal ein richter der weichteile hat und dazu steht, und kein wischie waschie geschwarfel ala politiker
der hat sich bestimmt in der rolle des unschuldigen opfer gesehen, und dementsprechend reagiert

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Von
Marie-Christine Fischer
Aktualisiert am 28. Februar 2017, 16:57 Uhr

Das Urteil gegen die sogenannten Ku'damm-Raser sorgt für Aufsehen: Erstmals hat ein Gericht zwei Raser wegen Mordes verurteilt, nicht nur wegen fahrlässiger Tötung. Was ist der Unterschied? Und wird das Urteil vor dem Bundesgerichtshof Bestand haben? Antworten und Einschätzungen von Strafverteidiger Jesko Baumhöfener.
Was macht das Urteil so besonders?

Illegale Autorennen mit tödlichem Ausgang endeten für die Fahrer bislang immer mit einem Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung. Nicht so in diesem Fall. Das Landgericht Berlin hat Hamdi H. und Marvin N. wegen Mordes verurteilt, zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik.
Was bedeutet das für die Verurteilten?

Für die 25 und 28 Jahre alten Männer bedeutet der Schuldspruch wegen Mordes, dass sie deutlich länger ins Gefängnis müssen, als wenn das Gericht sie wegen Totschlags oder fahrlässiger Tötung verurteilt hätte.

Fahrlässige Tötung wird mit einer Freiheitsstrafe von maximal fünf Jahren bestraft.Auf Totschlag stehen mindestens fünf Jahre Gefängnis.Mörder müssen prinzipiell immer lebenslang in Haft. Nach frühestens 15 Jahren können sie vorzeitig entlassen werden.

Was ist der Unterschied zwischen fahrlässiger Tötung und Totschlag?

Wer fahrlässig tötet, hat nicht den Vorsatz zu töten. Rechtsanwalt Jesko Baumhöfener: "Er sagt sich: 'Ich kenne die Gefahr, aber es wird schon gutgehen.'" Beim Totschlag ist das anders: Dem Täter wird ein Vorsatz unterstellt. "Er sagt sich: 'Ich kenne die Gefahr - aber sei's drum.'"
Was ist der Unterschied zwischen Totschlag und Mord?

Ein Gericht kann einen Täter wegen Mordes verurteilen, wenn es neben dem Vorsatz noch eines der acht folgenden Merkmale erfüllt sieht:

Der Angeklagte tötete aus Mordlust.Der Angeklagte tötete zur Befriedigung seines Geschlechtstriebs.Der Angeklagte tötete aus Habgier.Der Angeklagte tötete aus sonstigen niederen Beweggründen.Der Angeklagte tötete heimtückisch.Der Angeklagte tötete grausam.Der Angeklagte tötet unter Verwendung eines gemeingefährlichen Mittels.Der Angeklagte tötete, um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken.

Warum hat der Richter im Fall der Ku'damm-Raser auf Mord entschieden?

Zum einen sah es Richter Ralph Ehestädt als erwiesen an, dass Hamdi H. und Marvin N. vorsätzlich gehandelt haben. In der Urteilsbegründung sagte er: Die Angeklagten hätten einen tödlichen Ausgang des Rennens natürlich nicht gewollt, ihn aber "billigend in Kauf" genommen.

Darüber hinaus haben die Männer aus seiner Sicht ein gemeingefährliches Mittel verwendet: ihre hoch motorisierten Sportwagen.
Wird das Urteil vor dem Bundesgerichtshof Bestand haben?

Der Verteidiger der Verurteilten hat bereits angekündigt, das Urteil anzufechten. Baumhöfener, selbst auf Revisionen spezialisiert, kann sich jedoch gut vorstellen, dass das Urteil vor dem Bundesgerichtshof Bestand haben wird.

"Die beiden Männer sind mit extrem hoher Geschwindigkeit auf einer viel begangenen Innenstadt-Straße gefahren und haben dabei sämtliche Ampeln ignoriert. Das ist mit einem Autorennen auf dem Land nicht vergleichbar", sagt er. Die Sichtweise des Gerichts, dass die Männer den Tod eines Passanten billigend in Kauf genommen haben, sei zumindest nachvollziehbar.
Bild zu Urteil im Prozess um ein illegales tödliches Autorennen
Berliner Raser bleiben in U-Haft

Trotz angekündigter Revision kommen wegen Mordes Verurteilte nicht frei.

Die Sportwagen unter den gegebenen Umständen - Tempo 160 im Zentrum Berlins - als gemeingefährliches Mittel zu werten, findet Baumhöfener ebenfalls plausibel. "In der konkreten Situation können sie eine Gefahr für Leib und Leben einer Mehrzahl von Menschen gewesen sein." Und auf die Beurteilung der konkreten Situation komme es an.
Wird das Urteil ähnliche Fälle prägen?

Ja und Nein. Ja, weil das Gericht klargemacht hat, dass Raser auch wegen Mordes zur Rechenschaft gezogen werden können. Das bedeutet aber keinesfalls, dass fortan auf jedes illegale Autorennen mit Todesopfern eine Mordanklage folgt. "Der Grat zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz ist extrem schmal", sagt Baumhöfener.

Er hält aber für denkbar, dass das Urteil eine andere weitreichende Folge haben könnte: Neuen Stoff für die Diskussion um die Abschaffung des Paragraphen 211 des Strafgesetzbuches - Mord.

"Dass diese beiden Halbstarken, die ein Rennen fahren und niemanden umbringen wollten, genauso bestraft werden, wie ein Amokfahrer, der gezielt einen Lastwagen in eine Menschenmenge steuert, hinterlässt bei mir massive Störgefühle", sagt Baumhöfener.

Der Mord-Paragraph aber lässt nur eine lebenslängliche Strafe zu. Abstufungen sind nicht möglich. "Das wird dem Einzelfall nicht gerecht." Der Prozess gegen die Raser vom Ku'damm sei deshalb ein gutes Argument dafür, das Strafrecht bei Mord zu überarbeiten.
Dr. Jesko Baumhöfener ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Hamburg. Er gilt als ausgewiesener Fachmann für Jugendstrafrecht. Nebenbei unterrichtet der erfahrene Strafverteidiger als Lehrbeauftragter für Strafprozessrecht an der Universität Hamburg.
je me`rite celui-ci! ex Twingo Fahrer der die schöne Zeit definitiv nicht vergisst Wink
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Wer rasst... muss verknackt werden..... und bei Totesfällen meinetwegen auch lebenslänglich.
Die Strafen sind in Germany eh viel zu gering.
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Kein Augenblicksversagen sondern Scheissegal Einstellung.
Tür auf, Tür zu, Schlüssel wegschmeißen.
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(28.02.2017, 18:10)mecRS schrieb: Zum einen sah es Richter Ralph Ehestädt als erwiesen an, dass Hamdi H. und Marvin N. vorsätzlich gehandelt haben. In der Urteilsbegründung sagte er: Die Angeklagten hätten einen tödlichen Ausgang des Rennens natürlich nicht gewollt, ihn aber "billigend in Kauf" genommen.

Und das ist eben für mich kein Mord. Auch wen es sich total bescheuert anhört, aber das "ist halt passiert". Es ist ja keiner mit der Einstellunge "Lass uns mal einen umfahren" losgezogen. Somit ist meinem Rechtsverständiss eben kein Mord passiert.

Zitat:Darüber hinaus haben die Männer aus seiner Sicht ein gemeingefährliches Mittel verwendet: ihre hoch motorisierten Sportwagen.
Wird das Urteil vor dem Bundesgerichtshof Bestand haben?

Und genau bei DER Argumentation musst ich wirklich lachen. Wen ich mit einem 500PS "Sportwagen" (mal schaues was die Kasper den für "Sportwägen hatten!) mit 160 einen umfahre ist es Mord, mit nem frisierten GTI 160 drauf hab ist es Totschlag und mit nem Twingo mit 160 ist es ein Freispruch? Sorry das ist doch gelaber. Was hat den die Art des Autos (die eh falsch ist!) damit zu tun? Sind Kleinwagenraser besser als Sportwagenraser? Und was passiert mit nem SUV?
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Es bedanken sich: Sid Ahmed Quid Taya
@onkel das meine ich geschwarfel ohne ende bezogen auf ala politiker wie das begründet wir..

fakt ist sobald ich mein pkw als waffe verwende, und dabei in kauf nehme, das ich einen menschen zu tode fahre kann , egal mit was für einem fahrzeug in einem ilegalen autorennen ist es mord, und das mit überhöhter renn geschwindigkeit ist vorsatz..

das die vielleicht "" nicht mit der einstellung los gefahren sind mag ja sein""
aber denen war schon klar das die mit ihrem pkw töten können, und bei der geschwindigkeit eh, also billigend in kauf genommen..
die definition sportwagen ist eh schwachsinn, weil du kannst mit jedem fahrzeug einen menschen zu tode fahren, dafür braut man keine ps monster, oder machomobie das ist quatsch...
je me`rite celui-ci! ex Twingo Fahrer der die schöne Zeit definitiv nicht vergisst Wink
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