16.01.2012, 09:26
(15.01.2012, 20:52)Giftzwerg schrieb: Jap musst sie devinitif eintragen lassen sagte man mir beim Tüv und Hella sagt das auch.
Wen genau hast du denn bei Hella gefragt? DIe Typen, die die Achssensoren entwickeln!?!
Selbst auf der HP von Hella steht, dass alle Leuchten nach europäischen Richtlinien TYPGEPRÜFT! sind als Beleuchtungseinrichtungen in Kraftfahrzeugen.
Somit sind diese eintragungsfrei, WENN die Einbauhinweise und Verwendungshinweise entsprechend beachtet wurden!!!!!
Der TÜV müsste lediglich den korrekten Einbau und die Funktion prüfen, aber NIX eintragen.
Davon ab, darfst du die Hella Module eben nicht hinter ner dunklen Scheibe irgendeiner Rückleuchte verstecken, sondern sie müssen frei weg leuchten so wie zB hier: