26.03.2016, 10:46
1) Warum solltest du die Anmeldung extra bezahlt bekommen? 100€ kost das ganze auch nur wen n neuen Brief brauchst. Wen du schon einen neuen Brief hast und keine WUnschkennzeichen willst kost das anmelden keine 25€! Ansonsten JA musst neu zahlen. Warum auch nicht?
2) Neues Radio und Lautsprecher intresieren keinen Menschen. Kann man mit zum neuen Auto nehmen. Bzw wird das ganze im Wert des alten AUtos mit einberechnet...aber sicherlich nicht mit den 100% Kosten.
3) WER IST SCHULD? Du? Oder bist du das Unfallopfer?
Wen DU Schuld bist: Auto am besten sofort entsorgen/ausschlachten etc. Wen die Kiste bei einem Abschlepper etc steht kost das jeden Tag bis zu 10€ und die bezahlst DU! Ansonsten bekommst du keinen Cent von der Versicherung (Vollkasko wirst vermutlich keine haben). Hier gilt schnell den Wagen abzustossen da er nur Kosten verursacht. Verschrotten ist hier momentan kostenlos.
Wen du NICHT Schuld bist sondern das Opfer bist: Die Versicherung schickt einen Gutachter. Dieser stellt die Höhe des Schadens fest und den Restwert des Fahrzeuges. Da es beim Twingo nicht viel braucht für einen Totalschaden. Es werden 2 Zahlen festgelegt. Einmal der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges und der Restwert. Der Restwert (man verzeihe mir wen ich die Bezeichnungen der Gelder nicht gaaaaanz richtig nenne) ist ein Preis den jemand zu 100% für den Wagen bezahlen würde. Es gibt für Händler Restwertbörsen. Da wird der Wagen eingestellt und ein Händler verpflichtet sich den Wagen zu dem von ihm gebotenem Preis abzunehmen. So nun ist der Widerbeschaffungswert sagen wir 1000€, und als Restwert 500€. Dann bekommst du 500€ ausbezahlt und der Wagen gehört dir. Du kannst dann entscheiden ob du die Kiste an doe Versicherung für die zugesagten 500€ verkaufst ODER ob du dir das Auto in den Garten stellst (achtung Ironie!) oder schlachtest oder wieder aufbaust.
2) Neues Radio und Lautsprecher intresieren keinen Menschen. Kann man mit zum neuen Auto nehmen. Bzw wird das ganze im Wert des alten AUtos mit einberechnet...aber sicherlich nicht mit den 100% Kosten.
3) WER IST SCHULD? Du? Oder bist du das Unfallopfer?
Wen DU Schuld bist: Auto am besten sofort entsorgen/ausschlachten etc. Wen die Kiste bei einem Abschlepper etc steht kost das jeden Tag bis zu 10€ und die bezahlst DU! Ansonsten bekommst du keinen Cent von der Versicherung (Vollkasko wirst vermutlich keine haben). Hier gilt schnell den Wagen abzustossen da er nur Kosten verursacht. Verschrotten ist hier momentan kostenlos.
Wen du NICHT Schuld bist sondern das Opfer bist: Die Versicherung schickt einen Gutachter. Dieser stellt die Höhe des Schadens fest und den Restwert des Fahrzeuges. Da es beim Twingo nicht viel braucht für einen Totalschaden. Es werden 2 Zahlen festgelegt. Einmal der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges und der Restwert. Der Restwert (man verzeihe mir wen ich die Bezeichnungen der Gelder nicht gaaaaanz richtig nenne) ist ein Preis den jemand zu 100% für den Wagen bezahlen würde. Es gibt für Händler Restwertbörsen. Da wird der Wagen eingestellt und ein Händler verpflichtet sich den Wagen zu dem von ihm gebotenem Preis abzunehmen. So nun ist der Widerbeschaffungswert sagen wir 1000€, und als Restwert 500€. Dann bekommst du 500€ ausbezahlt und der Wagen gehört dir. Du kannst dann entscheiden ob du die Kiste an doe Versicherung für die zugesagten 500€ verkaufst ODER ob du dir das Auto in den Garten stellst (achtung Ironie!) oder schlachtest oder wieder aufbaust.