14.10.2010, 16:45
hi
ganz einfach :gar nicht.
du verwechselst da nämlich was,
es gilt nur für neuentwicklungen die erstmals ab februar 2011 eine betriebserlaubniss beantragen.
nicht für neuzulassungen.
die betreibserlaubniss für den twingo 2 wurde aber erstmals 2007 erteilt.
somit brauchen diese fahrzeuge auch kein tagfahrlicht.
gruss
steve
Zitat:Also ich würde mal abwarten bis nächstes Jahr 2011 im Februar denn ab dann müssen alle Neu Zugelassene Fahrzeuge Tagfahrlichter haben. Da bin ich mal gespannt wie die das dann bei dem Twingo 2 hinbekommen?!?
ganz einfach :gar nicht.
du verwechselst da nämlich was,
es gilt nur für neuentwicklungen die erstmals ab februar 2011 eine betriebserlaubniss beantragen.
nicht für neuzulassungen.
die betreibserlaubniss für den twingo 2 wurde aber erstmals 2007 erteilt.
somit brauchen diese fahrzeuge auch kein tagfahrlicht.
gruss
steve