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Diese Aufkleber sind einfach der Hammer 
wie alle schon sagen sehr Dezent aber ein Hingucker 
habe mir auch welche bestellt hoffe das sie bald ankommen  . stelle dann auch Fotos rein =)
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So da die Nachfrage nachweivor da ist und ständig neue Themen dazu gepostet werden pushe ich das ganze hier nochmal!
Also bitte PN an mich und keinen "Spam"
Preis nochmal für die ungeduldigen: Forenaufkleber kosten je 2€ incl. Versand, jeder weitere käme dann mit 1,50 dazu
Standartfarbe ist übrigends silber-metallik, es ist aber fast jede andere auf Anfrage möglich.
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Ich hols nochmal hoch, da doch noch einige Anfragen sind
Alle Infos seht ihr ja oben.....
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Nochmal ein Push.....
Forenaufkleber kosten je 2€ incl. Versand, jeder weitere kommt mit 1,50€ dazu
Standartfarbe ist silber-metallik. Farbwunsch und auch Größenwunsch sind nach wie vor möglich.
....Ende
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Hellas!
machst du die Aufkleber auch in orange? wenn gibts verschiedene Farbtöne?
Grüße!
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die Farbe ist frei wählbar, solang auf Vorrat (also kine Sonderfarben, leucht, Carbon oder äöhnliche Folien)
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Was sind denn für farben auf Vorrat ?
Wer später Bremst, fährt länger schnell
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Hey Katja, aufkleber sind heute angekommen. Danke
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hast du meine PN bekommen? Pink-Panther??!?!?!
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sind noch aufkleber verfügbar?
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jeder Zeit
-> PN an mich bitte
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such mich grad im internet dumm....
würde gerne einen für die frontscheibe oben wo andere nen blendsteifen haben in der größe gerne bestellen aber ist das erlaubt?
weiß da jemand bescheid?
gruß sascha
Hä? Nein! Ich bin keine Signatur, ich putz hier nur.
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Bis zu einer gewissen Größe ist es erlaubt. Da gibts aber wieder bei 100 Leuten, die du fragst, 1000 verschieden Antworten.
Nach § 23 StVO ist der Fahrer dafür verantwortlich, dass die Sicht nicht durch den Zustand des Fahrzeugs u.a. beeinträchtigt ist. Dies gilt ganz besonders für die Windschutzscheibe, aber auch für die Heckscheibe. Die zu befahrenden Strecke muss bei jeder Fahrzeugbewegung voll überblickbar sein, sowohl nach vorne wie nach hinten.
Nachträgliches Aufbringen von Folien auf die Scheiben (§ 40 StVZO) führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis (§ 19 StVZO). Ausnahmen: bauartgenehmigte Folien (§ 22a StVZO).
Zitat:Durch nachträglich aufgebrachte Folien können das Bruchverhalten und die optischen Eigenschaften der Scheibe verändert werden. Die Bauartgenehmigung für Folien ist seit 1986 vorgeschrieben. Seit diesem Zeitpunkt müssen die Folien bauartgenehmigt und mit einem Prüfzeichen versehen sein. Nicht betroffen von der Bauartgenehmigungspflicht sind kleinere Aufkleber, z. B. Plaketten, Reklameaufschriften, deren Fläche unter 0,1 qm liegt. Es darf aber keinesfalls mehr als 1/4 der Fläche mit Aufklebern versehen werden. Die Scheibeneinfassung muss frei bleiben. Das für den Fahrzeugführer vorgeschriebene Sichtfeld durch die Windschutzscheibe, aber auch durch die anderen Scheiben, muss unter allen Witterungsverhältnissen und Betriebsbedingungen gewährleistet sein (VkBl. 1986, S. 557).
Hilft das?
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(16.01.2012, 10:52)hudemcv schrieb: Bis zu einer gewissen Größe ist es erlaubt. Da gibts aber wieder bei 100 Leuten, die du fragst, 1000 verschieden Antworten.
Nach § 23 StVO ist der Fahrer dafür verantwortlich, dass die Sicht nicht durch den Zustand des Fahrzeugs u.a. beeinträchtigt ist. Dies gilt ganz besonders für die Windschutzscheibe, aber auch für die Heckscheibe. Die zu befahrenden Strecke muss bei jeder Fahrzeugbewegung voll überblickbar sein, sowohl nach vorne wie nach hinten.
Nachträgliches Aufbringen von Folien auf die Scheiben (§ 40 StVZO) führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis (§ 19 StVZO). Ausnahmen: bauartgenehmigte Folien (§ 22a StVZO).
Zitat:Durch nachträglich aufgebrachte Folien können das Bruchverhalten und die optischen Eigenschaften der Scheibe verändert werden. Die Bauartgenehmigung für Folien ist seit 1986 vorgeschrieben. Seit diesem Zeitpunkt müssen die Folien bauartgenehmigt und mit einem Prüfzeichen versehen sein. Nicht betroffen von der Bauartgenehmigungspflicht sind kleinere Aufkleber, z. B. Plaketten, Reklameaufschriften, deren Fläche unter 0,1 qm liegt. Es darf aber keinesfalls mehr als 1/4 der Fläche mit Aufklebern versehen werden. Die Scheibeneinfassung muss frei bleiben. Das für den Fahrzeugführer vorgeschriebene Sichtfeld durch die Windschutzscheibe, aber auch durch die anderen Scheiben, muss unter allen Witterungsverhältnissen und Betriebsbedingungen gewährleistet sein (VkBl. 1986, S. 557).
Hilft das?
Mh also wenn ich das richtig sehe dann nimmt ein aufkleber in blendstreifengröße niemals mehr als 1/4 der Fläche der Scheibe ein oder?
Danke schonmal für deine schnelle antwort!
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Bei der Frontscheibe gelten aber noch mehr Regeln.
Halte dich einfach an die 0,1 qm...
Wenn dein Aufkleber also nen Meter breit sein soll, darf er nur 10cm hoch sein, fertig!
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