02.03.2009, 11:34
Jaja die Geutschen Gesetze......völlig sinnlos
Bis bald.......
Euer BlueDevil84
Fehlende PS werden durch wahnsinn ersetzt
Euer BlueDevil84
Fehlende PS werden durch wahnsinn ersetzt
Bösen blick aber wie!?
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02.03.2009, 11:34
Jaja die Geutschen Gesetze......völlig sinnlos
Bis bald.......
Euer BlueDevil84 Fehlende PS werden durch wahnsinn ersetzt
02.03.2009, 11:47
hey...so schaut der böse blick bei mir aus....
keinerlei probleme beim tüv gehabt.... oder
02.03.2009, 18:19
hmmm.....das fefällt mir so nicht richtig. Sieht nicht böse aus finde ich. Aber was hier richtig geil ist ist die Front mit den Lichtern drunter. Tagfahrlicht, Nebellicht?? Erlaubt?
Bis bald.......
Euer BlueDevil84 Fehlende PS werden durch wahnsinn ersetzt
02.03.2009, 18:48
vieles was gut aussieht ist leider nicht erlaubt, es ist egal ob nsw oder tfl ,es ist zu tief ist.
bei den angeleyes sehen leider nicht alle tüver das fernlicht als luxus an. will gar nicht wissen was die herren in blau dazu sagen würden wenn man den bb extrem vorm fernlicht hat, auch wenns eingetragen wäre.
02.03.2009, 20:43
also bei mir ist alles eingetragen!daher kann mir leider überhaupt niemand was!werder polizei noch hatte der tüv irgendeinproblem damit
und die lichtkegel werden auch nirgends gebrochen die lampen unten drunter sind NSW...und auch erlaubt!da es dort keine vorschrift gibt!!! also kann mir nieeeeeeeeemand was^^
02.03.2009, 20:44
nilst1987whv schrieb:also bei mir ist alles eingetragen!daher kann mir leider überhaupt niemand was!werder polizei noch hatte der tüv irgendeinproblem damit Träumer... 4.3 . Nebelscheinwerfer 4.3.4.2 . In der Höhe : Mindestens 250 mm über dem Boden . Ich glaube kaum das die bei dir gegeben sind.
02.03.2009, 20:47
junge...wenn ichs dir doch sage...
es ist alles rechtsmäßig...^^
02.03.2009, 20:54
nilst1987whv schrieb:junge...wenn ichs dir doch sage... Ist es wohl nicht wenn deine NSW nicht 250mm mit der Unterkante über dem Boden sind. Da kann dein Tüver, Polizist noch so oft es übersehen oder abgesegnet haben. Keine Lust weiter drüber zu diskutieren außerdem ist es off topic. edit: mitnichten ist alles rechtsmäßig was der tüv einträgt.
02.03.2009, 20:55
ne weil die diskussion nichts bringt...
es ist vom TÜV abgenommen und gut ist...lol
02.03.2009, 21:07
Auch das ist eine Fehlannahme wie sogar in diesem Thread in dem du dich befindest schon erläutert wurde... es kann jederzeit ein Gegengutachten verlangt werden.
Twingo Red Rat <--- bald ein bisschen weniger red... Der Twingoclub für NRW und Norddeutschland -> Heide Twingos
02.03.2009, 22:09
fahrt doch mal zu eurem TÜV hin
diese regelung mit den 25 cm gibs nicht mehr, weil je tiefer die nebels hängen umso besser wird der nebel angeblich ausgeleuchtet und das hat der TÜVer nicht übersehen oder sonst irgendetwas das hat er selbst so gesagt...
02.03.2009, 22:17
Jup, siehe §52(1) StVZO... gibt nur noch eine Vorschrift zur Schaltung in Verbindung mit Abblendlicht wenn sich die Leuchten weiter als 400mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt befinden.
Kleiner Tipp für alle die es genau wissen wollen: www.stvzo.de Twingo Red Rat <--- bald ein bisschen weniger red... Der Twingoclub für NRW und Norddeutschland -> Heide Twingos
02.03.2009, 22:20
Zitat:Jup, siehe §52(1) StVZO... gibt nur noch eine Vorschrift zur Schaltung in Verbindung mit Abblendlicht wenn sich die Leuchten weiter als 400mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt befinden. D.h.!? Wenn Du dein Leben genauso sehr liebst, wie ich meinen Twingo, dann lass' die Finger davon!
02.03.2009, 22:27
D.h. die Nebelscheinwerfer können beliebig montiert werden, dürfen andere Verkehrsteilnehmer aber nicht blenden.
Sind die Nebelscheinwerfer weiter als 400mm von der Außenkante des Fahrzeugs montiert dürfen sie sich nur in Verbindung mit Abblendlicht einschalten lassen. Twingo Red Rat <--- bald ein bisschen weniger red... Der Twingoclub für NRW und Norddeutschland -> Heide Twingos
02.03.2009, 23:29
richtig..dankeschön...
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