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Zu tief?
#1
Schon wieder ne frage sorry,

ich habe gerade in meinen Gutachten fürs Fahrwerk reingeschaut und gesehen das ich die Mindesteistellhöhe überschritten habe. Mindestens einstellen dürfte ich 140 mm (gemessen vom Federteller bis zur Federbeinbefestigungsschraube), nun hab ich aber jetzt 115mm gemacht das es auch schön tief ist(schleift aber nichts!). Kann ich jetzt probleme bekommen bein eintragen? Muss ich den tüver bezahlen wenn ich es nicht eingetragen bekomme?
Bis bald.......

Euer BlueDevil84

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#2
Also ich habe es schon persönlich gespürt, dass die Bezahlung vom Prüfer abhängig ist. Mad

Ich würde mal zu einer Dekra stelle fahren, und freundlich dein problem ansprechen.
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#3
Jau ich glaube da werde ich gleich mal hinfragen und mal ein tun auf "bevor ich 2 mal kommen muss". Hoffe muss das nicht wieder hoch machen. Gibt es denn auch sowas wie wenn man zur HU oder AU muss das man dann schon mal 1 oder 2 wochen drüber sein darf? Also es nicht sofort eintragen lassen muss?
Bis bald.......

Euer BlueDevil84

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#4
Servus,
sobald du etwas an deinem Auto veränderst, wie hier ein Fahrwerk, ist dies eine bautechnische Änderung und zieht somit ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach sich. Also wenn etwas geändert wird immer sofort zum freundlichen TÜV Prüfer und eintragen lassen. Wenn dich nämlich die grünen Freunde anhalten gibt das ganz schönen Ärger.
Schnelles Fahren ist die kleine Freiheit, die der Deutsche noch hat.
Die soll man ihm lassen, er darf doch sonst nichts mehr.
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#5
So habe jetzt gefragt.

Die Dekra meinte das die das garnicht erst eintragen können. Also ich nach tüv Nord und da gefragt! Die sagten mir das ich es nichtmal mit einer Sondereintrageung bei denen bekomme weil ich Standart Reifen und Felgen (155/70 R13) drauf habe und nicht 155/65 R14 wie es im Teilegutachten vermerkt ist. Ich sollte wie er sagt zum Tüv nach Osnabrück fahren und die werden dann da Achslast etc messen ünd prüfen und das würde dann ins 3 stellige gehen! Selbst wenn ich das Fahrwerk wieder hochschraube wird es ne Sondereintragung wegen der Standardbereifung!

Son sch.......... Evil or Very Mad
Bis bald.......

Euer BlueDevil84

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#6
über einzel/bzw sonderabnahme, sollte das normalerweise machbar sein.
einzelabnahme isses ja im prinzip immer, sobald du mehr als ein teil am auto verändert hast. nach der abnahme muß dann sowas drin stehen wie: fahrwerk in verbindung mit radreifenkombination xy in verbindung mit auspuffanlage xy in verbindung mit .... damit einwandfrei erkennbar ist, das du das alles gleichzeitig am auto haben darfst und nicht einzeln. so hat mir das mein freundlicher tüver erklärt und auch eingetragen.

das die dekra keine einzelabnahmen machen darf ist richtig. ist halt so.
manche tüvstellen scheuen sich vor einzelabnahmen und schicken dich halt weiter. in deinem fall nach osnabrück.
dreistelliger bereich bei einzelabnahmen ist schnell erreicht. zwischen 100 und 200 rechne ich jedes mal mit ein bei mir.
fahrwerk mit felgen mit fächer etc war beim letzten mal erstaunlich günstig. ca 65 euro. da hatte der prüfer wohl nen guten tag.

gruß co
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#7
Ja nun aber ich meine das das wohö be Serienbereifung kein problem sein sollte. Ich war jetzt in Osnabrück und die sagten mir das die um meine Felgen eingetragen zu bekommen das ganze Programm mit dem Tüvgutachten erneuert werden muss und das ca 400 euro kostet. Werde mir jetzt einfach andere Felgen holen und dann versuchen.
Bis bald.......

Euer BlueDevil84

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#8
400 ökken? Shocked selbst die abnahme von motorumbau, bremse etc hat nur 180 takken bei mir gekostet. irgendwie komisch bei dir in der gegend.

gruß co
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#9
[b]Ja versteh ich auch nicht das ganze. Gewindefahrwerk ist schon wieder fast hochgeschraubt, hab nochmal nachgesehen im gutachten und jetzt sagt mir mal eure meinung dazu weil ich schon denke das die Tüver heute und gestern nur auf zahlen geguckt haben. Da drin steht folgendes:

Die Freigägngigkeit der Serien-Rad-Reifen-Kombination war bei der Typprüfung des Fahrwerks bis 155/65 R14 (gemessene Reifenbreite 165mm) auf ET 36mm gewährleistet. Bei allem darüberliegenden Serien-Rad-Reifen-Kombination aund allen, auch bereits eingetragenen bzw. freigegebenen, Sonderrad-reifen-Kombination ist wegen der vergrößertren einfederwege an Achse 1 und 2 die Freigängigkeit neu zu Prüfen (Abnahme nach § 21 StVZO).

Das heißt bei mir jetzt das ich meine Serienbereifung (155/70 R13) Fahren darf bis zu dieser größe die hier steht(wenn der Abrollumfang passt). Entweder sind die voll dumm und haben nicht richtig gelesen oder ich bin der dumme und fass es falsch auf was da steht.
Bis bald.......

Euer BlueDevil84

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#10
ich versteh den text so:
mit serienbereifung ist der schrieb n teilegutachten, was easy einzutragen ist.
bei größeren rad/reifenkombinationen brauchst du halt ne einzelabnahme, was aber auch geht, solange alles freigängig ist.
sollte also einzutragen sein mit einzelabnahme nach §21

gruß co
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#11
So also ist alles geklärt. wie per §19 eingetragen weil die räder die ich drauf hab sogar noch nen bischn kleiner sind als die. Wird eigendlich die Restgewindelänge auch mit eingetragen?
Bis bald.......

Euer BlueDevil84

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#12
Normalerweise ja... oder der Abstand Radmitte - Bördelkante Kotflügel.
[Bild: signeu.jpg]
Twingo Red Rat <--- bald ein bisschen weniger red... Very Happy Der Twingoclub für NRW und Norddeutschland -> Heide Twingos
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